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Gericht Dealer verkauft Drogen an Minderjährige

Sie waren 15, 16, 17 Jahre alt. Dennoch verkaufte ein 57-jähriger Salzwedeler den Jugendlichen Drogen.

Von Marco Heide 25.05.2016, 11:52

Salzwedel l Zwischen April 2014 und Juli 2015 soll ein 57-jähriger Salzwedeler laut Anklage in 213 Fällen Drogen wie Marihuana, Amphetamine und Extasy an Minderjährige verkauft haben. Seinem 28-jährigen Sohn wurde am Dienstag ebenfalls gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Vor Beginn der Verhandlung vor dem Salzwedeler Amtsgericht verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, dass im Falle eines umfassenden Geständnisses Bewährungsstrafen im Rahmen des Möglichen seien. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Strafrichter Klaus Hüttermann stellte Strafen von maximal zwei Jahren Freiheitsentzug auf Bewährung für den Vater und maximal einem Jahr auf Bewährung für den Sohn in Aussicht.

Der Sohn räumte ein, dass er in dem besagten Zeitraum regelmäßig alle zwei Woche für 50 Euro Cannabis gekauft habe. „Bei den Russen am Vögele oder bei den Afrikanern am Bahnhof“, sagte er aus. Gehandelt habe er aber nicht. Lediglich an seine Freundin und zwei Mal an einen ihrer Verwandten hat er Cannabis abgegeben.

Der 57-Jährige, der außerdem wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und unerlaubten Drogenbesitzes angeklagt war, räumte zu Beginn der Vernehmung die Vorwürfe teilweise. Er gab an, dass er sich an die Namen einiger Kunden nicht erinnern könne beziehungsweise diese nicht kenne. Nach intensiver Nachfrage unterbrach Hüttermann die Verhandlung mit dem Hinweis, dass die Aussage des Angeklagten nicht genug Substanz enthalte. Um sich bei einer Verurteilung im Bereich einer Bewährungsstrafe zu bewegen, wollte der Richter mehr hören.

Nach der Pause stellte Verteidiger Reiner Wilkens den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen. Er begründet das damit, dass sich sein Mandant in Gefahr begebe, wenn er über die Hintermänner auspacke, von denen er die Drogen bezog. Außerdem sah der Jurist die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten gefährdet. Grund: Der Mann soll von seinen Kunden auch Sex als Bezahlung für die Drogen genommen haben. Das legen zumindest Nachrichtenverläufe nahe, die die Polizei auf dem Handy des 57-Jährigen entdeckte hatte.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich dem Antrag an, mit Blick auf die Aussage des Angeklagten auf mögliche Hintermänner, sodass das Schöffengericht für die weitere Vernehmung des Hauptangeklagten die Zuschauer vor die Tür setzte. In der kleineren Runde lieferte der 57-Jährige endlich ein substantiiertes Geständnis ab ‑ nach ungefähr drei Stunden Verhandlungsdauer.

Im Anschluss sagten drei Polizisten aus, die den Salzwedeler bei seiner Trunkenheitsfahrt erwischt hatten oder bei der Razzia in seiner Wohnung im Juli 2015 dabei waren. Es stellte sich heraus, dass die Beamten durch einen Zufall auf den 57-Jährigen aufmerksam wurden. Den ersten Hinweis lieferte eine Mutter, deren Tochter bekifft von der Pestalozzi-Schule nach Hause kam. Nachforschungen führten zu einem Jugendlichen, der bei dem Hauptangeklagten Drogen kaufte und den 57-jährigen beschreiben konnte.

Als die Polizei den Beschuldigten bei der Trunkenheitsfahrt am Filmpalast in Salzwedel stoppten, fanden sie neben Bargeld ‑ hauptsächlich Fünf- und Zehn-Euro-Scheine ‑ Drogen in Portionstütchen und zwei Handys. Die Auswertung der Nachrichten, die der Angeklagte über die Mobiltelefone verschickt hat, lieferte der Polizei die Namen der jugendlichen Käufer.

Prozessfortsetzung ist am 7. Juni um 9 Uhr.