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Kindertagesstätten Elternbeiträge bleiben einheitlich

Das Land will 21 Millionen Euro für die Kitas zur Verfügung stellen. Eine Entlastung für Eltern ist damit in Kalbe nicht verbunden.

Von Antje Mewes 09.09.2016, 03:00

Kalbe l Das aktuelle Kinderförderungsgesetz (Kifög) ist umstritten wie kaum eines seiner Vorgänger. Es beinhaltet einen Gesetzanspruch auf längere Betreuungszeiten auch für Kinder von Arbeitslosen und höhere Qualitätsansprüche. Mit den Zuschüssen vom Land werden die dadurch entstehenden Kosten nicht gedeckt.

„In Anbetracht der großen Geschenke, die das Land mit dem Kifög auf Kosten der Kommunen gemacht hat, sind die angekündigten 21 Millionen Euro keine große Entlastung“, sagt Einheitsgemeindebürgermeister Karsten Ruth. Noch sei ja nicht klar, wie das Geld verteilt werden soll. Aber fest stehe schon jetzt, dass für Kalbe damit gerade einmal die Kosten für die Tarifsteigerung aufzufangen wären. „Auf die Elternbeiträge wird es sich so, wie es sich jetzt darstellt, nicht durchschlagen“, sagt er.

Immerhin sei ein guter Wille in der Landespolitik erkennbar und eine Novellierung des Kifög in Aussicht gestellt. Er hoffe, dass dann noch einmal auf den Prüfstand gestellt wird, ob es tatsächlich erforderlich ist, dass Kinder arbeitsloser Eltern eine Betreuung von zehn Stunden beanspruchen müssen. Seit es den generellen Ganzstagsanspruch gebe, seien Betreuungsstunden nach oben geschnellt.

Er sei dafür, dass Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, die soziale Teilhabe im Kindergarten umfassend erfahren, aber dafür müssten sie nicht zehn Stunden lang die Einrichtung besuchen. „Das haben dann alle zu tragen“, erklärt der Bürgermeister.

Inzwischen sind die Verhandlungen mit dem Kreis über die Vereinbarungen für die Kindertagesstätten abgeschlossen. Erste Vorstellungen über die Höhe der künftigen Elternbeiträge seien in den Elternkuratorien vorgestellt worden. „Sie waren nicht gerade erfreut, aber die Gespräche waren von Verständnis geprägt“, erklärt Ruth.

Es werde nun doch eine Mischkalkulation angewendet. Das bedeutet, dass in allen Kindertagesstätten der Einheitsgemeinde die gleichen Beiträge gelten. Ruth: „Anders wäre es nicht machbar gewesen, die Kindertagesstätten sind ein Sozialverband, genau wie die Einheitsgemeinde“.

Die Arbeitwohlfahrt (Awo) steckt noch mitten in den Verhandlungen über die Vereinbarungen mit dem Altmarkkreis. Darin wird unter anderem geregelt, wie hoch die Zuschüsse für Kinder im Alter unter oder über drei Jahren ausfallen. Dem muss auch die Kommune zustimmen, denn sie trägt das Defizit. Es herrsche nicht in allen Punkten Einigkeit und es gebe noch Klärungsbedarf, erklärt Andrea Schmieder von der Geschäftsführung der Awo-Sozialdienst GmbH.

Ein Nachteil des aktuellen Kifög sei beispielsweise, dass wegen des Doppelhaushaltes des Landes die Zahlen von 2014 zugrunde gelegt würden. Damals habe die Awo-Kita in Kalbe weniger Kinder betreut als 2015 und in diesem Jahr, als zeitweise die Kapazitätsgrenze erreicht wurde. „Das ist ein großer Nachteil“, sagt Andrea Schmieder.

Bis die Vereinbarungen abgeschlossen sind, ändere sich für Eltern, Kinder und Mitarbeiter nichts. Sie sei froh, dass es im Moment noch keine Auswirkungen gebe. Um die hohe Qualität in der Betreuung zu halten, wolle sie auch „die Eltern ins Boot holen“. Vieles werde schon jetzt ehrenamtlich von ihnen geleistet und diese Kompetenzen sollten genutzt werden. Alles andere bleibe zunächst abzuwarten.

Der Geschäftsführer der Lebenshilfe Gardelegen, Hans-Peter Haase, hält sich zu dem Thema bedeckt. Die Vereinbarungen für die Kita „Schatzkästchen“ in Kalbe würden ebenfalls noch ausgehandelt.