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Kita-Gesetz Neue Regelung zur Kinderbetreuung

Salzwedels Landrat Michael hat sich dafür ausgesprochen, dass die Kinderbetreuung direkt zwischen Land und Gemeinden geregelt wird.

Von Uta Elste 28.09.2016, 03:00

Salzwedel l Das im August 2013 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz brachte nicht nur den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung, sondern übertrug den Landkreisen auch die Aufgabe, diesen Rechtsanspruch jedem Kind zu garantieren.

Bei den Verantwortlichen vor Ort stieß das neue Gesetz nicht unbedingt auf Begeisterung. „Wir haben uns nicht um diese Aufgabe gerissen“, sagte Landrat Michael Ziche (CDU) im Sommer vor drei Jahren. Immerhin mussten damals im Jugendamt auch zwei weitere Stellen eingerichtet werden, in deren Zuständigkeit dann auch die Fachaufsicht fiel.

Auch in den Kommunen wurde Kritik geäußert. So verabschiedeten die Stadträte in Salzwedel und Klötze Resolutionen gegen das neue Gesetz.

In der Kreisverwaltung musste ein Bedarfs- und Entwicklungsplan für mehr als 90 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft erstellt werden. Die derart genehmigten Plätze waren wiederum Voraussetzung für die Landeszuschüsse.

Neben dem Bedarfs- und entwicklungplan muss für jede Einrichtung eine sogenannte Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung, kurz LEQ, abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen geht es auch um die Entgelte, die die Träger der Einrichtungen für die Betreuung der Jungen und Mädchen bekommen. Zuschüsse werden vom Land an den Kreis überwiesen und von dort aus, ergänzt mit eigenen Mitteln an die Träger weitergereicht. Das Kifög wiederum sieht vor, dass die Eltern höchstens 50 Prozent des Defizites tragen sollen, das zwischen den Zuschüssen und den tatsächlichen Kosten entsteht. Die sind inzwischen gestiegen, unter anderem wegen Qualitätsanforderungen und Tarifsteigerungen bei den Gehältern der Mitarbeiter. Doch ohne LEQ-Vereinbarung haben die Träger keine Möglichkeit, die Elternbeiträge anzupassen.

Für alle Kitas sind noch keine Vereinbarungen abgeschlossen worden, hieß es auf Nachfrage aus der Kreisverwaltung. So gibt es beispielsweise für die kommunalen Kitas der Stadt Kalbe entsprechenden Vereinbarungen, für die der Arbeiterwohlfahrt (Awo) als freiem Träger dagegen noch nicht. Eltern, deren Kinder in einer kommunalen Kita in Kalbe betreut werden, müssen bald mit höheren Beiträgen rechnen. Allerdings sollen in allen Kitas der Stadt Kalbe die gleichen Beiträge gelten.

Für die kommunalen Kitas in der Hansestadt Salzwedel liegen die LEQ-Vereinbarungen noch nicht vor. „Aber wir sind auf einem guten Weg“, sagte Doris Gensch, Leiterin des Eigenbetriebes Kindertagesstätten.

Doch nun werde empfohlen, das Gesetz noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, auch angesichts des Urteils des Landesverfassungsgerichtes vom Oktober vergangenen Jahres. Die Richter hatten zwar keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gesehen. Allerdings erachteten sie die Kostenaufteilung als einen Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen.

Hier stimmen Landesverfassungsrichter und Landrat überein. Er wünsche sich eine starke gemeindliche Verantwortung, so Michael Ziche am Montag im Kreistag. Das gelte in Sachen Kinderbetreuung auch für die Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Gemeinden.

Der organisatorische Aufwand sei eine große Herausforderung für die Mitarbeiter des Jugendamtes, die sich wieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren sollen.