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Klage Höppner zeigt Aryzta-Konzern an

Nachdem der Aryzta-Konzern gegen Andreas Höppner eine Unterlassungsklage anstrengt, reichte dieser seinerseits Klage ein.

Von Uta Elste 25.07.2016, 15:00

Immekath/Stendal/Halle l „Keine Antwort von Aryzta ist auch eine Antwort“, twitterte Andreas Höppner bereits am Donnerstag und stellte nun wie angekündigt über seinen Anwalt Uwe Bitter Strafanzeige gegen Aryzta.

Am Donnerstag lief die Frist ab, die der Landtagsabgeordnete der Partei Die Linke und frühere Betriebsratsvorsitzende der Fricopan Back GmbH der Geschäftsführung der früheren Klemme GmbH in Eisleben gesetzt hatte, um seine Besorgnis hinsichtlich des Missbrauchs von Fördermitteln zu entkräften. Die Klemme GmbH firmiert nunmehr unter dem Namen Aryzta Bakeries Deutschland GmbH. Investitionen in das Werk in Eisleben hat das Land Sachsen-Anhalt mit fünf Millionen Euro unterstützt.

Fördermittel gab es auch für das Fricopan-Werk in Immekath. Kurz nach dem Ende der Bindefrist kündigte die Firmenleitung Anfang Mai an, das ebenfalls zum Aryzta-Konzern gehörende Backwarenwerk zu schließen. Für Höppner ein klarer Missbrauch von Fördermitteln, was er in Mediengesprächen und auch während einer Rede im Landtag deutlich machte. Aryzta reichte daraufhin über eine Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei eine Unterlassungsklage gegen Höppner beim Landgericht in Stendal ein.

Aus Andreas Höppners Sicht sprechen für einen Missbrauch von Fördermitteln, dass noch während der Bindefrist für Fricopan in Immekath Arbeitsplätze abgebaut und die Produktion zahlreicher Artikel aus der Altmark nach Eisleben verlagert wurde. Des Weiteren erhielten Fachleute, die bei Fricopan in Immekath beschäftigt waren, neue Jobs bei Aryzta. 508 Jobs gehen in Immekath verloren, 295 entstehen im neuen Werk in Eisleben. „Eine Rationalisierungsinvestition. Das ist der Klassiker im Osten: Man baut ein Werk auf und macht anderswo eins platt“, kommentiert Anwalt Uwe Bitter. Rationalisierungsinvestitionen sollten nicht gefördert werden.

In der in Stendal eingereichten Klage solle es zunächst ein schriftliches Vorverfahren geben, hieß es auf Volksstimme-Anfrage aus dem Landgericht. Andreas Höppner wurde Zeit gegeben, um auf die Aryzta-Klage eine Stellungnahme abzugeben. Es werde einen Verhandlungstermin geben, zu dem möglicherweise auch Zeugen eingeladen werden, hieß es weiter. Für die Dauer des Verfahrens könne so voraussichtlich ein halbes Jahr veranschlagt werden.

Aryzta verweist in seiner Klage nicht nur auf Äußerungen Höppners während der Betriebsversammlung am 9. Mai in Klötze, sondern auch während seiner Rede im Landtag. Dort hatte Höppner nach seinen Erläuterungen gesagt: „Für mich ist dies eine Form von missbräuchlicher Verwendung von Fördermitteln.“

Uwe Bitter verweist auf die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verankerte Indemnität von Abgeordneten, die sie wegen ihrer Äußerungen und ihres Abstimmungsverhaltens im Parlament vor Strafverfolgung schützt. Zudem handele es sich bei den Äußerungen um ein Werturteil in Wahrnehmung berechtigter Interessen, das wiederum durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.