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Kreistag entscheidet Gartenfeuern droht endgültig das Aus

Im Kreistag Salzwedel wird über neue Regeln zum Verbrennen von Gartenabfällen beraten. Das Umweltministerium will sie verbieten.

Von Antje Mewes 16.05.2017, 03:00

Salzwedel l Spargel- oder Kartoffelkraut, Baum- und Heckenschnitt auf dem eigenen Grundstück verbrennen – dieser im Herbst und Frühjahr beliebte Zeitvertreib könnte bald Geschichte sein. Denn es soll landesweit grundsätzlich verboten werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie plant, eine entsprechende Verordnung außer Kraft zu setzen, die es bislang den Kreisen überließ, darüber zu entscheiden, bestätigt die Pressereferentin des Ministeriums, Maren Lehmann, auf Volksstimme-Anfrage.

Die Ursache dafür liegt im Abfallkreislaufgesetz, das eine Verwertung von biologischen Abfällen vorschreibt und keine Vernichtung. Bisher habe es keine ausreichenden Verwertungsmöglichkeiten gegeben. Deshalb konnten die Kreise über Ausnahmen das Verbrennungsverbot aussetzen und selbst regeln.

Inzwischen sei das Verbrennen des Gartenabfalls und des anfallenden Grünschnittes nicht mehr notwendig. Die Kreise hätten flächendeckend Entsorgungsmöglichkeiten geschaffen. Dazu gehöre auch das Bereitstellen von Biotonnen, erklärt Lehmann.

Der Hauptgrund ist jedoch die Reinhaltung der Luft. „Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt legen eine baldige Beendigung der Gartenabfallverbrennung nahe“, teilt die Pressereferentin mit. Von den 14 Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt haben bereits 8 ein Brennverbot (siehe Infokasten). Vier der sechs verbliebenen Kreise sehen künftig keinen Bedarf mehr für die Gartenabfallverbrennung. Das habe eine Umfrage des Landesverwaltungsamtes 2016 ergeben.

Bevor es ernst wird, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte, die kommunale Spitzen- und Umweltverbände die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Es ist vorgesehen, nach der Auswertung das förmliche Verfahren zum Aufheben der Verordnung einzuleiten. Lehmann: „Dies ist der übliche Prozess.“

Ausnahmen im Einzelfall sollen auch künftig den Kreisen überlassen bleiben. Etwa was die Brauchtumsfeuer, wie zu Ostern, am 1. Mai oder anderen Anlässen anbelangt. Darüber entscheiden im Altmarkkreis die Gemeinden in ihren Gefahrenabwehrverordungen. Da dies, vor allem für den privaten Bereich, unterschiedlich erfolgt, hatten sich die Bürgermeister in ihrer Frühjahrskonferenz darauf verständigt, diese Bestimmungen kreisweit zu vereinheitlichen. Sie wollen auch, dass die Gartenfeuer mit einigen Einschränkungen erlaubt bleiben. Der Altmarkkreis hat bislang landesweit die großzügigsten Regelungen dahingehend.

Feuerschalen und kleine Lagerfeuer bis zu etwa einem Meter Breite sind vom Verbot ausgenommen. Sie gelten gesetzlich als Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer und sind nicht genehmigungspflichtig. Baum- und Strauchschnitt darf allerdings auch in der Feuerschale nicht verbrannt werden.