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Kritik Rechnungshof zählt Salzwedel an

Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt wirft der Hansestadt Salzwedel Fehlverhalten im Umgang mit Stadtumbau-Programmen vor.

Von Fabian Laaß 27.06.2017, 01:01

Salzwedel l 120.000 Euro – Diese Summe soll die Hansestadt Salzwedel an die Landeskirche zurückzahlen. Jedenfalls, wenn es nach dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt geht. Der hatte die Umsetzung des Städtebauprogramms „Stadtumbau Ost“ für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 überprüft und auf die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel geschaut. Für den Umbau des kirchlichen Verwaltungsgebäudes und der Gertraudenkapelle als Verwaltungssitz und Jugendkirche waren den Prüfern Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

„Grundsätzlich ergeben sich die Finanzierungsanteile von je 33,3 Prozent für Bund, Land und Kommune. Unabhängig davon können weitere Drittmittel für ein Projekt zur Verfügung gestellt werden. Diese sind grundsätzlich von den förderfähigen Gesamtkosten abzuziehen, so dass alle Finanzierungsträger profitieren“, heißt es im Bericht des Landesrechnungshofes.

Im vorliegenden Fall hatte die Stadtverwaltung allerdings nicht das eigene Kapital eingesetzt, sondern die erforderlichen Gelder von der Landeskirche erhalten. Dieser Sachverhalt geht aus einem Vermerk des Kreiskirchenamtes Salzwedel vom 6. Juni 2012 hervor: „Da die Stadt kein Geld hat, soll der eigentlich städtische Anteil über die Kirche aufgebracht werden“.

Während einer Überprüfung vor Ort im Juli 2016 hatten sowohl das Rechnungsprüfungsamt der Salzwedeler Stadtverwaltung, als auch das städtische Bauamt und das Kirchliche Verwaltungsamt die Verwendung von kirchlichen Mitteln anstelle des erforderlichen kommunalen Eigenanteils bestätigt. „Der Landesrechnungshof hat bezüglich der Städtebauförderung festgestellt, dass der erforderliche Eigenanteil nach der aktuellen Bewilligung 120.110 Euro beträgt. Diesen Betrag überwies die Landeskirche an die Stadt. Bei der Einzelmaßnahme Jugendkirche setzte die Hansestadt Salzwedel somit die kirchlichen Drittmittel für den kommunalen Eigenanteil ein und verstieß gegen die zuwendungsrechtlichen Vorschriften“, schreibt der Landesrechnungshof.

Da für ein derartiges Vorgehen keine Ausnahmegenehmigung vorliege, „hat die Landesverwaltung die Zuwendung um den Betrag in Höhe von 120 110 Euro zu mindern. Der kommunale Eigenanteil ist ordnungsgemäß einzustellen.“ Das heißt: Die Hansestadt soll das von der Landeskirche erhaltene Geld zurückzahlen.

Kritik übt der Landesrechnungshof aber auch am Verhalten der Stadtverwaltung in Bezug auf die Kunsthaus-Förderung. Besonders stören sich die Prüfer daran, dass der Stadtrat als zuständiges Entscheidungsgremium nicht ausreichend über die Finanzierungsvoraussetzungen in der Städtebauförderung informiert worden sei.

„Insbesondere machte die Stadtverwaltung gegenüber den Stadträten nicht deutlich, worin die Unterschiede zwischen Eigenmitteln und Drittmitteln bestehen. Auch wurde nicht deutlich herausgearbeitet, dass Drittmittel im Rahmen des Programms ‚Stadtumbau Ost‘ nicht vollständig den Eigenanteil der Kommune ersetzen können“, heißt es im Jahresbericht.

Einzelne Stadträte hätten gegenüber der Verwaltung zudem deutlich gemacht, dass der Hansestadt beim Umbau des Lyzeums keine Aufwendungen entstehen dürfen. „Unter dieser Voraussetzung wäre jedoch eine Förderung des Projekts im Rahmen des Programms ‚Stadtumbau Ost‘ nicht möglich gewesen. Der Landesrechnungshof hat die Verfahrensweise der Stadtverwaltung zur Förderung der Maßnahme Umbau des Lyzeums als Missachtung der Rechtsstellung des Stadtrates bewertet, da ein Gemeinderat nach §44 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan der Gemeinde ist“, fassen die Prüfer zusammen.

Die Stadtverwaltung hat bereits am vergangenen Mittwoch Auskunft über das Prüfergebnis des Landesrechnungshofes erhalten und nun Zeit, eine eigene Stellungnahme dazu abzugeben.