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Kunsthaus-Affäre Wille zur sozialen Vernichtung Danickes

Grünen-Stadtrat Martin Schulz kritisiert Salzwedels Bürgermeisterin Sabine Blümel scharf.

Von Fabian Laaß 09.04.2017, 03:00

Salzwedel l Martin Schulz, Vorsitzender der Fraktion Grüne/Bürgerbund, ist verärgert. „Es soll das sprichwörtliche Scherbengericht über Sabine Danicke hereinbrechen. Das verurteile ich aufs Schärfste“, sagt er. Habe die „Kampagne“ gegen die ehemalige Salzwedeler Oberbürgermeisterin zuerst darauf abgezielt, sie in der Öffentlichkeit zu diffamieren, werde es jetzt persönlich. „Es wird mit härtesten Folgen für Sabine Danicke gedroht“, erklärt Schulz.

Der Stadtrat bezieht sich mit seinen Aussagen auf zwei Beschlussvorlagen, die am kommenden Mittwoch zunächst dem Hauptausschuss vorliegen. Die erste Vorlage sieht eine Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts des Ex-Stadt-oberhauptes wegen schwerer Verfehlungen während ihrer Amtszeit vor (wir berichteten). Konkret geht es um 465 000 Euro, die Sabine Danicke ohne Zustimmung und Wissen des Stadtrates 2012 und 2014 an die Kunststiftung für die Sanierung des Kunsthauses gezahlt haben soll.

Ein weiteres Papier, dass den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Weiterleitung an den Stadtrat vorgelegt werden soll, sieht eine Schadensersatzforderung in Höhe von 465 000 Euro vor. „Das ist die soziale Vernichtung von Sabine Danicke“, schimpft Martin Schulz. Er selbst habe sich mehrfach bemüht, einen Straftatbestand in den Geschehnissen um die Kunsthaus-Förderung zu finden. „Ich konnte es aber nicht. Sicherlich ist nicht alles korrekt gelaufen, aber ich sehe keine schweren Verfehlungen“, erklärt der Grünen-Stadtrat.

Genau diese Verfehlungen hatte allerdings die Kommunalaufsicht in ihrem Prüfbericht festgestellt. Doch auch das zieht Schulz in Zweifel. „Es hat einen ersten Prüfbericht gegeben, der nur geringe Vergehen von Sabine Danicke gesehen hat. Ein paar Wochen später kam ein zweiter, der deutlich heftiger war. Das verwundert mich.“

Ein „Geschmäckle“ sei es für ihn zudem, dass die Verwaltung die Hamburger Anwaltskanzlei Bernzen und Sonntag mit der rechtlichen Prüfung der Kunsthaus-Förderung beauftragt habe. „Die haben Sabine Blümel ja schließlich ins Amt verholfen“, ist sich Schulz sicher. (Anm.d. Red. Die Kanzlei hatte Blümel im Prozess zur Bürgermeisterwahl vertreten)

Der Stadtrat hatte Blümel auf Antrag von CDU und SPD/Für Salzwedel am 9. November 2016 mehrheitlich mit der rechtlichen Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Stadt gegenüber Danicke beauftragt. Die Bürgermeisterin hatte daraufhin die Anwaltskanzlei eingeschaltet, um eine weitreichende und unabhängige Prüfung des Sachverhaltes zu gewährleisten. Diese war zu dem Schluss gekommen, dass sowohl ein Disziplinarverfahren vorgenommen, als auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten.

Sabine Blümel hatte den Fraktionsvorsitzenden das Prüfungsergebnis am 22. März mitgeteilt. Laut Martin Schulz habe sie dabei deutlich gemacht, dass diejenigen Stadträte, die sich gegen die Beschlussvorlage aussprechen würden, in Mithaftung genommen werden würden. Deshalb habe er sich einen Rechtsbeistand aus Magdeburg gesucht, um diesen Sachverhalt prüfen zu lassen.

Die Bürgermeisterin machte hingegen im Volksstimme-Gespräch deutlich, dass eine eventuelle Haftung von Stadträten nur infrage käme, sollte ein Gericht Schadensersatzansprüche bestätigen, die Stadträte diese jedoch ablehnen. Denn dann entstünde finanzieller Schaden für die Stadt. „Bei den jetzigen Beschlussvorlagen kann jeder nach seinem Gewissen abstimmen“, machte sie deutlich.

Martin Schulz hat für die Stadtratssitzung am 26. April zwei Anträge vorbereitet. „Ich möchte, dass der Stadtrat der Bürgermeisterin eine Rüge ausspricht, weil sie die Hamburger Anwaltskanzlei mit ins Boot geholt hat. Des Weiteren werfe ich Frau Blümel Eigenmächtigkeit vor, weil sie sich als Bürgermeisterin der Anzeige von Peter Fernitz und Norbert Hundt angeschlossen hat.“ Dadurch würde das Prozesskosten-Risiko von den beiden Stadträten auf die Stadt übergehen.

Nach Volksstimme-Informationen gibt es für den Anzeigenden bei einem Strafprozess kein derartiges Risiko. Bestätigt sich eine Anklage nicht, trägt der Staat die Kosten des Verfahrens.