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Kunsthausförderung Stadt soll vor Klage Prüfung abwarten

Vor einer Regressklage gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin soll der Stadtrat die Prüfung der Erfolgsaussichten abwarten.

Von Alexander Walter 03.11.2016, 15:38

Salzwedel l Der Stadtrat soll erst nach einer Prüfung der Erfolgsaussichten entscheiden, ob die Stadt Schadensersatzansprüche gegen Salzwedels ehemalige Oberbürgermeisterin Sabine Danicke wegen der Umstände der Kunsthausförderung geltend macht. Das hat der Hauptausschuss am Mittwochabend empfohlen. Ein Antrag der Fraktion SPD/Für Salzwedel, Regressansprüche gegen die ehemalige Sadtchefin umgehend geltend zu machen, wurde entsprechend erweitert.

Fünf der anwesenden Ausschussmitglieder stimmten für die Änderung, Martin Schulz (Grüne/Bürgerbund) und Sascha Gille (Freie Fraktion) votierten gegen den Antrag. Der Stadtrat hat am 9. November das letzte Wort. Sabine Danicke hatte nach aktuellem Kenntnisstand ab 2012 450 000 Euro städtischen Geldes gegen den Willen des Stadtrats als Drittmittel für die Sanierung des Kunsthauses freigegeben.