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Sexueller Missbrauch Gefängnisstrafe für Sextäter

Weil er sich an der Tochter seiner Lebensgefährtin verging, muss ein ehemaliger Salzwedeler fast drei Jahre ins Gefängnis.

Von Wolfgang Biermann 18.01.2017, 19:00

Salzwedel/Stendal l Das Landgericht in Stendal hat am Montag einen ehemaligen Westaltmärker wegen sexuellen Missbrauchs seiner zur Tatzeit 13 und 14 Jahre alten Stieftochter zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

 Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der heute in Niedersachsen lebende 46-Jährige die damals minderjährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin 2002 und 2003 dreimal missbraucht hat. In zwei Fällen nahm das Gericht strafverschärfend schweren Missbrauch an, weil sie mit dem Eindringen in den Körper des Mädchens verbunden waren.

Angeklagt waren fünf Missbrauchsfälle. Diese Anzahl sah die Staatsanwältin auch bestätigt und forderte dafür dreieinhalb Jahre Haft. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Gericht folgte mit seinem Urteil maßgeblich der Aussage des heute 27-jährigen Opfers.

Die junge Frau hatte überraschend schon am Montag ausgesagt. Sie gab an, dass ihr Stiefvater mehrfach zu ihr ans Bett trat und sexuelle Handlungen an ihr vornahm – bis zu 15-mal insgesamt. Zeitlich konnte sie die Mehrzahl aber nicht mehr alle einordnen. Daher beschränkte sich das Urteil laut Richter Galler auf drei einwandfrei erwiesene Fälle.

Zugute hielt Galler dem Angeklagten dessen Teilgeständnis. Wie berichtet hatte der bislang rechtlich unbescholtene Angeklagte beim Prozessauftakt eingeräumt, seine angeblich schlafende Stieftochter zweimal „unter der Bettdecke gestreichelt und geküsst“ zu haben.

Er hätte sich zu dem Mädchen „hingezogen gefühlt“. Und das, obwohl die sexuelle Beziehung zur Mutter „in Ordnung“ gewesen sei, er gleichzeitig eine Geliebte hatte und „keine Affinität zu Kindern“ besitze. Allerdings sei ihm die Mutter des Mädchens, mit der er gemeinsam eine Firma betrieb, „mehr Geschäfts- als Geschlechtspartner“ gewesen.

Der Oma des Kindes war dessen Verhaltensveränderung aufgefallen. Das Mädchen öffnete sich ihr. Daraufhin informierte die Frau ihre Tochter. Die wiederum stellte dem Angeklagten eine Falle, wie sie als Zeugin aussagte. Sie gab sich schlafend, als er sich aus dem Schlafzimmer zu seiner Stieftochter schlich. Dort habe sie ihn „kniend mit der Hand unter der Bettdecke“ erwischt. Passiert ist danach nichts. „Das Thema wurde totgeschwiegen“, hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt gesagt.

„Die Erwachsenen haben versagt“, brachte es die Staatsanwältin auf den Punkt. Sie ließen das Mädchen mit seinem Trauma allein. Sie erzählte damals Freundinnen von dem Missbrauch. Und auch, dass es vielfache körperliche Gewalt durch den Stiefvater gab. So habe er ihren Kopf beim Baden in der Wanne unter Wasser gedrückt, wie eine Freundin aussagte.

Mehrere Psycho-Therapien hat die heute 27-Jährige hinter sich. Als sie erfahren habe, dass ihr Stiefvater in einer neuen Beziehung eine kleine Tochter hat, habe sie 2015 – von ihrem Freund darin bestärkt – den Entschluss gefasst, ihren Missbrauch anzuzeigen. „Damit dem Mädchen nicht dasselbe geschieht.“