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Prozess Schlägerei mit 4,0 Promille

Ein Angeklagter wurde in Salzwedel zu sechs Monaten Haft verurteilt, auf zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Von Antonius Wollmann 21.03.2017, 20:00

Salzwedel l Ob Marcus R. (Name geändert) den Warnschuss nun endlich einmal hört? Schon als Jugendlicher war der mittlerweile 22-Jährige mehrfach straffällig geworden, meist in der Verbindung mit exzessivem Alkoholkonsum. Sachbeschädigung steht in seiner Akte, dazu kommen Diebstahl und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bislang endeten seine Verhandlungen immer relativ glimpflich. Ins Gefängnis musste der Salzwedeler bislang nicht einrücken.

Das könnte sich innerhalb der nächsten zwei Jahre ändern, wenn er sich wieder einen Fehltritt erlaubt. Am Dienstag verurteilte ihn Richter Klaus Hüttermann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 500 Euro. Marcus R. hatte einen Bekannten nach einem gemeinsamen Besäufnis mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen beziehungsweise mit dem Knie ins Gesicht getreten. Der Geschädigte zog sich dabei einen Jochbeinbruch zu und musste drei Tage im Altmark-Klinikum Salzwedel verbringen.

Hüttermann folgte bei seinem Strafmaß der Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer eine mildere Strafe für ausgeschlossen hielt. Dem Angeklagten kam dabei zugute, dass er die Tat vollständig und ohne Umschweife gestanden hatte. Insbesondere die Schwere der Verletzungen ließen dem Richter bei seiner Strafzumessung keine Wahl. „Wir sprechen hier von lebensgefährlichen Verletzungen“, machte Hüttermann deutlich, dass es um mehr ging als eine harmlose Rauferei unter Saufkumpanen.

Marcus R. nahm das Urteil regungslos auf. Schon den gesamten Prozess hatte er recht teilnahmslos verfolgt. Es schien, als hätte er die gesamte Sache innerlich schon abgehakt. Das mag daran gelegen haben, dass er mit dem Geschädigten kurz nach der Tat wieder Frieden geschlossen hatte. Jedenfalls waren die beiden zusammen zum Prozess gekommen. Von einer etwaigen Feindschaft war dabei nichts zu spüren. Offenbar gehört es zwischen den beiden zum guten Ton, in unschöner Regelmäßigkeit körperlich aneinanderzugeraten.

Vor allem, wenn Unmengen Alkohol im Spiel sind. Im Nachgang der Schlägerei wurden beim Opfer 4,0 Promille Alkohol gemessen, beim Angeklagten 2,49 Promille. Zusammen hatten sie einen Kasten Bier und zwei bis drei Flaschen Wodka geleert. Kein Wunder, dass sich die beiden nur noch dunkel an die Details der Schlägerei erinnern konnten. So blieb das Motiv im Unklaren.

Der Geschädigte hatte in der Vergangenheit jedoch immer wieder die Neigung gezeigt, beim Angeklagten zu schnorren und ihm zum Beispiel den Alkohol wegzutrinken, was zu Konflikten geführt hatte. Ein Zeuge – er hatte die beiden kurz vor der Tat gesehen – sprach davon, dass der Angeklagte ein wenig von seinem Begleiter genervt schien. Worum es dabei konkret ging, konnte der Zeuge nicht sagen. Angeblich habe der Geschädigte die Mutter von Marcus R. als Hure bezeichnet.

Was auch immer der Auslöser gewesen sein mag, er rechtfertige auf keinen Fall die an den Tag gelegte Brutalität, merkte die Staatsanwältin an. „Die Reaktion war völlig unangemessen. Dass Sie vielleicht genervt worden sind, ist absolut keine Entschuldigung“, legte sie nach. Sie ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, Marcus R. noch einmal ins Gewissen zu reden: „Wenn ich mir Ihre Akte anschaue, habe ich die Befürchtung, dass sie in negativer Hinsicht eine steile Karriere vor sich haben.“

Ob die Nachricht beim Empfänger angekommen ist und er in absehbarer Zeit nicht mehr im Salzwedeler Amtsgericht auftauchen wird, wird die Zeit zeigen. Dies gilt nicht für den Geschädigten. Er muss in Kürze wieder im Saal Platznehmen – dann aber auf der Anklagebank.