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Urteil Wiederholungstäter rastet aus

Weil er nach seiner Haftentlassung mehrfach straffällig wurde, muss ein Salzwedeler wieder hinter Gitter.

Von Antonius Wollmann 23.03.2017, 20:00

Salzwedel l Hatte der Angeklagte Nik F. (Name geändert) die fünf Verhandlungstage weitgehend gefasst über sich ergehen lassen und kaum eine Regung gezeigt, rastete der 31-Jährige nach der Verkündung des Urteils um so heftiger aus. Amtsgerichtsdirektor Klaus Hüttermann hatte ihn soeben zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Als der Richter mit der Begründung fortfahren wollte, belegte ihn Nik F. mit Beleidigungen der übelsten Sorte. Erst nach intensivem Zureden des Gerichtswachtmeisters und eines Angehörigen beruhigte sich Nik F. wenigstens für ein paar Minuten.

Mit erstaunlicher Besonnenheit angesichts der eigentlich unhaltbaren Situation verlas Hüttermann dann die Begründung.

Angeklagt war der bereits mehrfach vorbestrafte Nik F. – seine kriminelle Karriere hatte vor 17 Jahren begonnen – in mehreren Punkten. So warf ihm die Staatsanwaltschaft räuberische Erpressung, Nötigung, Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung vor. Alle Taten ereigneten sich zwischen Mai und August des vergangenen Jahres. Sind die Taten nicht schon verwerflich genug, setzt eine Tatsache der Kette von Verfehlungen in negativer Hinsicht die Krone auf: Nik F. war erst zwei Wochen vor seiner ersten Verfehlung nach einer mehrjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden. Seine Resozialisierung scheiterte krachend.

Auch deshalb war Hüttermann mit seinem Urteil der Staatsanwältin weitgehend gefolgt. Sie hatte drei Jahre und zehn Monate gefordert und eine „bemerkenswerte Rückfallgeschwindigkeit“ festgestellt. „Es waren nur 14 Tage vergangen, bis Sie den ersten Diebstahl begingen“, präzisierte der Richter.

In der Folge reihte sich eine Straftat an die nächste. Wer sich mit Nik F. einließ, der bekam gehörige Probleme. Dabei vermochte er es, die Personen in seinem Umfeld permanent in Angst zu versetzen. Bei einem Großteil der Zeugen war die Furcht noch im Gerichtssaal zu spüren.

Eine Freundin beging den Fehler, sich von ihm eine Tätowierung stechen zu lassen. Weil sie nicht dafür bezahlen wollte, setzte er sie massiv unter Druck. Er drohte ihr nicht nur, die tätowierte Stelle wieder aus der Haut zu schneiden, sondern kündigte gar an, sie in einem Fluss zu ertränken.

Einer anderen Freundin verkaufte er ein Tablet, das er zuvor aus einer Wohnung gestohlen hatte. Nachdem sie dies zur Anzeige gebracht hatte, bedrohte er auch sie verbal. Zwischenzeitlich klaute er aus einem geparkten Auto einen Laptop und eine Handtasche. In Mellin brach er in ein Haus ein und entwendete mehrere Gegenstände. Die Polizei fand sie später in seiner Wohnung.

Zu all diesen Vorwürfen äußerte er sich während des Prozesses nicht. Einzig zum Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ließ er sich ein. Er bestritt jedoch, einen Bekannten mit einem Baseballschläger ins Gesicht Geschlagen zu haben. Der Mann hatte angeblich vorher über die Freundin von Nik F. gelästert. Doch waren die Aussagen des Geschädigten einerseits glaubhaft, andererseits bestätigte eine Rechtsmedizinerin in ihrem Gutachten, dass die Verletzungen des Opfers nur von einem stumpfen Gegenstand herrühren konnten. Außerdem hatten Polizisten den Baseballschläger bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten sichergestellt.

Alle Bemühungen des Rechtsanwalts, eine mildere Strafe für seinen Mandanten herauszuholen schlugen fehl. Vor allem das Gutachten der Ärztin zog er ins Zweifel. Auch für die Beteiligung am Einbruch in Mellin sah er nur wenige Indizien. Mit seinen Argumenten wusste er nicht zu überzeugen. Einzig der Vorwurf der Nötigung – es ging in diesem Zusammenhang um einen diffusen Streit zwischen Nik F. und seiner Freundin – wurde fallengelassen.

In seinem Schlusswort bescheinigte Klaus Hüttermann dem Angeklagten einen erstaunlichen Grad an Aggressivität und Brutalität. Doch gingen seine Worte unter, weil Nik F. wieder zu krakeelen angefangen hatte.