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Vierbeiner-Statistik Zahl der Hunde bleibt gleich

1668 Vierbeiner leben in Salzwedel und seinen Ortsteilen. Vier Bissattacken wurden dem Ordnungsamt gemeldet.

Von Fabian Laaß 18.01.2017, 00:01

Salzwedel l An- und Abmeldungen von Hunden haben sich in Salzwedel im vergangenen Jahr die Waage gehalten. 118 Mal meldeten sich Halter, um einen Vierbeiner anzumelden. 116 tierische Wegbegleiter mussten abgemeldet werden. Insgesamt sind in Salzwedel und seinen Ortsteilen 1668 Hunde gemeldet, davon 15 sogenannte Listenhunde. Zwölf Mal konnten Besitzer ihre entlaufenen und bereits abgemeldeten Vierbeiner wieder in die Arme schließen. In diesen Fällen erfolgte eine Neuanmeldung.

Dass nicht alle Vierbeiner immer der beste Freund des Menschen sind, zeigen die vier dem Ordnungsamt gemeldeten Bissattacken. Ein Junge trug Verletzungen am Oberarm davon, als er von einem Schäferhund attackiert wurde. Eine Frau wurde von einem Yorkshire-Terrier in die Wade gezwickt. Außerdem tötete ein Huskymischling mehrere Hühner. Ein Mischlingshund griff einen Dackel an. „Insgesamt ist die Zahl der Hundebisse aber deutlich geringer als in den Vorjahren“, erklärte Andreas Köhler, in der Stadtverwaltung zuständiger Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit.

Doch nicht alle Hundebesitzer kommen mit ihren Vierbeinern zurecht oder halten diese artgerecht. Das zeigen die neun Anzeigen beim Veterinäramt des Altmarkkreises. Dessen Mitarbeiter rückten zu insgesamt zwölf Kontrollen in der Einheitsgemeinde Salzwedel aus. Dabei wurde ein Verstoß festgestellt.

Zum Vergleich: Im gesamten Altmarkkreis gab es 19 Anzeigen gegen Hundehalter. 33 Kontrollen ergaben 9 Verstöße.

Mit der Haltung eines Hundes sind für die Besitzer auch Verpflichtungen verbunden. Neben der allgemeinen Anleinpflicht im öffentlichen Raum müssen unter anderem auch die Hinterlassenschaften der treuen Begleiter entsorgt werden. In diesem Punkt gibt es immer wieder Verstöße, die allerdings für die Hundehalter teuer werden können.

Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt wird gegen Ersttäter ein Verwarngeld in Höhe von 15 bis 35 Euro verhängt. Je nachdem, ob der Hundeführer die Hinterlassenschaft beseitigt und einsichtig ist. Wiederholungstäter müssen in der Regel 35 Euro zahlen. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren in Höhe von knapp 30 Euro.

Gab es vor einigen Jahren noch von der Stadt finanzierte Kottüten in den Geschäften und an eigens dafür installierten Spendern (beispielsweise am Eingang zum Burggarten), müssen die Hundehalter diese nun selbst mitführen, da die Resonanz auf dieses Pilotprojekt nicht zufriedenstellend war. Kotbeutelspender waren auch immer wieder geplündert worden.