1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Diskussion um offene Feuer

Ortschaftsrat Diskussion um offene Feuer

Im Ranieser Ortschaftsrat gab es Irritationen um eine neue Formulierung in der Gefahrenabwehrverordnung.

Von Massimo Rogacki 19.11.2015, 21:12

Schönebeck l Es ist das unscheinbare Wörtchen „Brennkammer“, das im Ranieser Ortschaftsrat am Dienstagabend eine Diskussion in Gang setzte. Entscheiden sollte das Gremium über Änderungen in Paragraf acht der Gefahrenabwehrverordnung, der den Umgang mit offenen Feuern im Freien regelt.

„Die Verordnung musste angepasst werden, wir haben einige Änderungen eingefügt“, sagte Sicherheits- und Ordnungsamtsleiterin Janine Zug. Schon heute ist es verboten, offene Feuer anzulegen, neu ist jedoch, dass als offenes Feuer jedes Feuer gelten soll, das „nicht in einer umschlossenen Brennkammer mit Abgasführung“ betrieben wird. Mathias Krause bereitet dieser Passus Kopfzerbrechen.

„Mir ist nicht klar, was genau mit dieser Formulierung gemeint ist. Was ist etwa mit einer offenen Feuerschale?“, fragte der Ortschaftrat die Vertreter der Verwaltung. „Bei uns ist das üblich, Feuerschalen werden privat gebraucht und es wird ausschließlich Holz verbrannt“, so Krause.

Das unangemeldete Betreiben einer solchen Feuerstelle wäre tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit“, stellt Janine Zug fest, gibt jedoch zu, dass es sich um ein „schwieriges Thema“ handele.

„Wir von der Stadtverwaltung sind der Auffassung, dass nicht jeder in seinem Garten einfach kokeln darf, wie er möchte, deshalb möchten wir das nach dem Gleichheitsprinzip reglementieren“, begründet die Amtsleiterin die Erweiterung um den Begriff der umschlossenen Brennkammer. Bei offenen Feuerstellen habe es immer wieder Probleme gegeben: so wurde unerlaubt Grünschnitt verbrannt, der Funkenflug sei unkontrolliert gewesen, zudem habe es in der Vergangenheit immer wieder Feuerwehreinsätze gegeben, weil Anwohner den Feuerschein oder eine übermäßige Rauchentwicklung als Gefahr interpretiert und die 112 gewählt hätten.

In Zukunft, so der Ansatz der Verwaltung, solle jede Art von offenem Feuer etwa 14 Tage vor dem Betreiben angemeldet werden, Ausnahmegenehmigungen seien im Gesetz ausrücklich vorgesehen, verdeutlicht Zug.

Ortsbürgermeister Rüdiger Kunze und die Vertreter des Ortschaftsrates können die Erweiterung der Gefahrenabwehrverordnung nicht nachvollziehen. Sie verstünden die Befürchtungen, wenn es um ein offenes Feuer vor einem fünfgeschossigen Haus im Stadtbereich ginge. „Doch wer würde bei seinem Einfamilienhaus denn freiwillig ein Risiko eingehen? Wir können den Raniesern doch nicht erklären, dass wir in diesem Fall unsere Zustimmung gegeben haben“, sagt Krause.

Rechtsamtsleiterin Gabriele Pohl erläutert: „Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei der von uns empfohlenen Beschlussverordnung vorerst zu enthalten. Ohnehin stehe, so Janine Zug, die Stellungnahme vom Salzlandkreis zu der Änderung noch aus.

Sollten diesbezüglich noch Einwände kommen, müsse vor der nächsten Stadtratssitzung (am 10. Dezember, Anm. d. Red.) an der Formulierung gefeilt werden. Wie angekündigt stimmte der Ortschaftsrat von Ranies der Vorlage nicht zu (eine Gegenstimme, zwei Enthaltungen).