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Amtsgericht Zwei Monate Haft für "Mensch Danilo"

Strafrichter Eike Bruns hat einen 39 Jahre alten Schönebecker wegen Beleidigung zu zwei Monaten Haft verurteilt.

Von Bernd Kaufholz 23.05.2017, 04:01

Schönebeck l Beim Prozessauftakt am 10. Mai hatte sich der Angeklagte noch geweigert, seinen Name, sein Geburtsdatum und seine Adresse zu nennen. Lediglich den Vornamen bestätigte er: „Ich bin der Mensch Danilo. Den Vornamen hat mir Gott gegeben. Den Nachnamen der Staat.“ Und den gibt es natürlich für einen Reichsbürger nicht.

Doch solche skurrilen Mätzchen, wie Richter Eike Bruns an den Kopf zu werfen: „Nach Paragraph 70 des Aktiengesetzes sind Sie eine Aktie.“ oder die Protokollantin als „Treuhänderin“ zu bezeichnen, ersparte S. diesmal den Prozessbeteiligten. Ein Verdienst seines Pflichtverteidigers Volker König, der dem „offensichtlich verteidigungsunfähigen“ Angeklagten vom Gericht nach seinem Auftritt am ersten Tag beigeordnet worden war. Wie aus einem Schnellfeuergewehr ratterte S. seine persönlichen Angaben herunter – dann schwieg er während der gesamten Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte den Mann ohne festen Wohnsitz angeklagt, im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung bei seinem Gesinnungsgenossen Matthias M. Polizisten beleidigt zu haben. Nachdem er versucht hatte, die Beamten, die zur Unterstützung des Gerichtsvollziehers vor Ort waren, mit abstruser „Reichsbürger“-Ideologie zu beeindrucken und einen Platzverweis erhalten hatte, sei er verbal gegen die Polizisten vorgegangen. So habe er einen Polizeihauptkommissar und einen dama- ligen Anwärter als „dumme Büffel“, als „kostümierte Sachen“, als „Nazis“, „Vertreter eines Staates, der nicht existent ist“ und „Verbrecher“ beschimpft.

S. habe den Beamten zudem abgesprochen, dass sie sich „artikulieren und schreiben können“. Den Anwärter habe er gegenüber einem Bekannten am Telefon charakterisiert: „Da steht ein Polizist, der ist noch dümmer als andere, die ich erlebt habe.“

Ein eigens hinzugezogener Facharzt für Psychiatrie sah sich aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte nicht eingewilligt hatte, sich untersuchen zu lassen, nicht in der Lage einzuschätzen ob der „Mensch Danilo“ strafrechtlich verantwortlich ist. „Allein auf die Akten möchte ich mich nicht stützen“, sagte Gutachter Klaus Löffler.

Der Staatsanwalt forderte vier Monate Haft. Er hob hervor, dass die Beleidigung um so verwerflicher gewesen sei, da sie gegenüber von Personen im Staatsdienst ausgesprochen worden seien, die ihren Dienst taten. Das „penetrante Vorgehen gegen Vertreter des Rechtsstaates hat Methode. So wollen die sogenannten Reichsbürger einen rechtsfreien Raum schaffen.“

Rechtsanwalt König sah ebenfalls, dass sich sein Mandant der Beleidigung schuldig gemacht hat. Allerdings widersprach er dem Staatsanwalt: „Es gibt keinen Unterschied, ob man eine Person im Öffentlichen Dienst oder einen Normal-Bürger beleidigt. Gleiches Recht für alle.“ Der Staat sei souverän und sanktioniere Verstöße gegen das Gesetz „gleichermaßen und konsequent“. Die geforderte Strafe nannte König „überzogen“. Für einen Ersttäter sei eine Geldstrafe angemessen.

Strafrichter Bruns: „Sie haben sich in eine staatliche Aktion eingemischt, die Sie nichts anging.“ Für solche „konzertierten Aktionen mit dem Ziel, das öffentliche Leben zu stören, ist die Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene ja bekannt.“

Bruns nannte das Gebaren „rechtsverweigerndes Verhalten“. Darauf habe er nur mit einer Haftstrafe reagieren können. Bei der Bewährung habe er „Bauchschmerzen“. „Ich zweifele an Ihrer künftigen Rechtstreue. Sie bewegen sich auf einer sehr abschüssigen Bahn.“ Und er gab dem Mann in Bundeswehr-Tarn-Hose auf den Weg: „Merken Sie sich: Mein Gerichts-Sprengel ist kein rechtsfreier Raum und wird auch keiner werden.“