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Ameos gegen Kreis Gericht fällt Urteil im Klinikverkauf

Der Streit zwischen dem Salzlandkreis und dem Krankenhausbetreiber Ameos geht vorerst in die letzte Runde.

Von Olaf Koch 04.01.2017, 06:00

Schönebeck/Staßfurt l Es ist nur eine mündliche Verhandlung. Doch wie wichtig den beiden Parteien die Argumentation vor dem Oberlandesgericht in Naumburg ist, wird an einem Beispiel deutlich: Sowohl Landrat Markus Bauer (SPD) reist zu einem ersten Termin in den Süden Sachsen-Anhalts, als auch Axel Paeger, Vorstandsvorsitzender der Ameos-Gruppe, kommt aus Zürich. Nach nur 20 Minuten ist die mündliche Verhandlung beendet. Dennoch war es Markus Bauer und Axel Paeger die Anreise wert.

Der Streit zwischen dem Landkreis und der Ameos GmbH ist längst zur Chefsache erklärt. Nicht ohne Grund, denn es geht um Millionen. Viele Millionen Euro. Keiner der Beteiligten Verantwortlichen will sich das Heft des Handelns und des Agitierens aus der Hand nehmen lassen.

Hintergrund des Streites ist der Jahresabschluss der Salzlandkliniken aus dem Jahr 2011. Der errechnete Jahresfehlbetrag zwischen beiden Streitparteien liegt soweit auseinander wie das Leben eines Millionärs von einer Hartz-IV-Familie. Ameos reklamiert ein Minus von mehr als 51 Millionen Euro, der Salzlandkreis von gut 13 Millionen Euro.

Damit nicht genug: Eine komplizierte Systematik im Kaufvertrag ermöglicht Ameos und den Salzlandkreis, die endgültige zweite Kaufrate zu berechnen und den Fehlbetrag zudem auf die schon geleistete erste Kaufrate anzurechnen. Je nach Standpunkt ergeben sich daraus unterschiedliche Sichtweisen und Summen, die die andere Partei noch zu zahlen oder zu erstatten hat. An diesem Punkt verliert sich eine weitere Erläuterung im Gestrüpp von Vertragsdetails.

Doch der unterschiedliche Fehlbetrag ist nicht alles, was Kreis und Ameos vor Gericht bringen. Es sind noch weitere Punkte, die die Parteien differenziert bewerten und auslegen. So geht es unter anderem um die fehlerhafte Einberechnung der Rückstellungen wegen der Beendigung der Mitgliedschaft im Kommunalen Schadensausgleich (KSA, eine Art Versicherung von Kommunen), um Abschreibungen von Ausgleichsposten und um Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.

Um teure Prozesskosten zu sparen, haben sich beide Partner eine Klausel in den Kaufvertrag geschrieben, wonach Streitigkeiten zunächst durch ein Schiedsgutachterverfahren auszutragen sind. Im Kaufvertrag ist aber auch verankert, dass jeder Partei der Gang zu einem ordentlichen Gericht möglich ist. Deshalb landete der Streit erst vor dem Landgericht Magdeburg, nun beim Oberlandesgericht Naumburg.

Bei der jüngsten mündlichen Verhandlung Anfang Dezember ließ der Vorsitzende Richter nicht erkennen, welcher Seite er Recht geben wird. Lediglich zum vorgeschalteten Schiedsgutachterverfahren ließ der Richter durchblicken, dass bestimmte Dinge dort nicht zu entscheiden sind.

Spannend wird es nun am 12. Januar, dann wird das Urteil verkündet.