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Feuerwehreinsatz Gartenfeuer könnte teuer werden

Die Freiwillige Feuerwehr Calbe musste in die Arnstedtstraße ausrücken. Der Grund: Ein Grünschnitt-Feuer mit extremer Rauchentwicklung.

Von Andreas Pinkert 08.03.2017, 00:01

Calbe l Weiße Rauchschwaden sind Dienstagvormittag in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrdepots in der Arnstedtstraße aufgestiegen, Brandgeruch liegt in der Luft. Kurz vor 11 Uhr alarmieren Passanten wegen enormer Rauchentwicklung die Feuerwehr, die nur wenige Meter zu ihrem ersten Brandeinsatz und ihrem vierten Einsatz überhaupt in diesem Jahr ausrücken muss.

„Wir wurden zu einem Wohnhausbrand gerufen“, sagt Ortswehrleiter Lars Roschkowski. Schnell wird den Einsatzkräften allerdings klar, dass es sich um einen kleinen Einsatz ohne Personenschaden handelt. Daraufhin macht der alarmierte Rettungswagen der Johanniter-Unfallhilfe umgehend wieder kehrt. Der Grundstücksbesitzer hat im Garten hinter dem Haus einen großen Haufen feuchtes Tannengrün verbrennen wollen und verursacht damit eine enorme Rauchentwicklung. „Es herrscht starker Asche-flug“, erklärt Roschkowski. Die Kameraden legen Schläuche durch die Einfahrt bis in den Garten und löschen schließlich das Ungemach.

Was der Kleingärtner wissentlich ignoriert, ist das strikte Verbrennverbot, das seit 2008 im gesamten Salzlandkreis gilt.

„Darüber hinaus müssen wir prüfen, inwieweit der Zündler den Feuerwehreinsatz zu zahlen hat“, sagt Fachdienstleiter Rainer Schulze auf Nachfrage. Dabei können schnell mehrere hundert Euro zu Buche schlagen. Nun komme es auf die Menge an, die verbrannt wurde, sagt Schulze. „Die Ahndung liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Kommunen“, bestätigt Landkreis-Sprecherin Alexandra Koch.

Der Grundstücksbesitzer hätte jedenfalls mehrere günstigere Alternativen zum untersagten Feuer gehabt. Einerseits regelt die kostenfreie Entsorgung des Grünschnitts der Kreiswirtschaftsbetrieb (siehe Infokasten).

Andererseits hätte er das Tannengrün im April an der alten Deponie am Glöther Weg für das diesjährige Osterfeuer kostenfrei abgeben können.

In Sachsen-Anhalt herrschen zum Verbrennen von Gartenabfällen die unterschiedlichsten Regelungen. Viele Kleingärtner im Salzlandkreis sehen das generelle Verbot kritisch, in Staßfurt ist es mit einer Unterschriftenaktion längst zum Politikum geworden. Neidisch schauen viele hierzulande auf den benachbarten Bördekreis. Doch auch dort sind die Tage des lodernden Gartenfeuers gezählt, ab 1. Mai dieses Jahres ist damit Schluss. Im Burgenlandkreis beispielsweise gibt es sowohl Orte, in denen Verbrennen generell erlaubt ist, als auch Orte mit jeweils einem Verbot im ganzen Jahr, nur im März oder nur im Oktober.