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Gericht 9500 Euro Strafe für 46 000 Euro Schaden

Der ehemalige Geschäftsführer des ABZ in Calbe hat bereits 9000 Euro zu zahlen. Ein weiteres Verfahren wurde gegen 500 Euro eingestellt.

Von Franziska Ellrich 08.12.2015, 00:01

Calbe/Magdeburg l Bereits am zweiten Prozesstag nahm das Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes (AZV) ‚Saalemündung‘ Michael Tecklenburg ein Ende. Zwei Zeugen nahmen am Montagvormittag noch mal im Zeugenstand vor dem Magdeburger Landgericht Platz. Daraufhin erklärten sich Staatsanwaltschaft und Angeklagter bereit, das Verfahren in punkto Besoldung gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro einzustellen - Tecklenburg soll sich laut Anklage rechtswidrig von A 13 in die Besoldungsgruppe A 14 befördert haben. Im Fall der Kündigung des damaligen stellvertretenden Geschäftsführers stimmten beide Parteien zu, die Berufung zurückzunehmen – um eine drohende fristlose Kündigung des Stellvertreters Thomas Thamm zu verhindern, soll Tecklenburg mit ihm eine Vereinbarung zur fristgemäßen Kündigung mit Abfindung geschlossen haben. Schaden für den Zweckverband laut Anklage: 28 000 Euro.

Damit wird in diesem Punkt das Urteil des Magdeburger Amtsgerichtes rechtskräftig. Das bedeutet noch mal 9000 Euro Strafe für den Ex-Geschäftsführer. Dazu muss Tecklenburg 80 Prozent der Prozesskosten tragen. Das hat der Vorsitzende Richter Gerhard Köneke beschlossen. Der Richter hatte die Einigung wiederholt angeregt.

Denn Köneke führte Beweise an, die im Widerspruch zu den Aussagen des Angeklagten Michael Tecklenburg stehen könnten. Der Ex-Geschäftsführer behauptet, seinen Stellvertreter Thamm - aus seinem Urlaub heraus - gekündigt zu haben, weil er mit dessen Arbeit unzufrieden war. Von einer bevorstehenden Kündigung will Tecklenburg nichts gewusst haben. Doch Richter Köneke führt noch einmal die Beratung mit Vertretern der Kommunalaufsicht des Kreises Ende Mai an: Da hatten Wirtschaftsprüfer zum ersten Mal Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Der Abwasserzweckverband soll Verträge im sechstelligen Euro-Bereich abgeschlossen haben - ohne dass die Verbandsversammlung als Dienstherr je zugestimmt hatte. Zwar könne der Geschäftsführer in einem bestimmten finanziellen Rahmen selbstständig entscheiden, aber diese Summe wurde dem Zeugen Thomas Warnecke, damaliger Versammlungsleiter, zufolge „auf jeden Fall weit überschritten“. Bei den Investitionen ging es um das Projekt „Alternative Wege zur Klärschlamm-Verwertung“. Der Name des Unternehmens ‚reco-phos‘ taucht im Prozess immer wieder auf. Dem Internetauftritt des Jävenitzer Unternehmens zufolge soll mit einem patentierten Verfahren der im Klärschlamm enthaltene Phosphor als Pflanzendünger wieder nutzbar gemacht werden.

Aus einem Schreiben von Tecklenburg an den Salzlandkreis, welches der damalige AZV-Geschäftsführer nach der Beratung aufsetzte, geht hervor: Genau dieses Unternehmen hatte ein Darlehen in Höhe von 450 000 Euro vom Verband erhalten - ohne Wissen der Versammlung. Dadurch dass der Zweckverband mit dem Erwerb einer Lizenz später diese Verwertungsmethode des Klärschlamms nutzen könnte, seien Tecklenburgs Schreiben zufolge keine Vermögensnachteile für den Verband entstanden.

Fragwürdig: Sowohl Tecklenburg als auch sein damaliger Stellvertreter sollen zu diesem Zeitpunkt am Unternehmen ‚reco-phos‘ beteiligt gewesen sein. „Das ist korrekt“, erklärte der Angeklagte am Montag auf Nachfrage des Richters. In dem Schreiben an den Landkreis war bereits von Disziplinarverfahren und Folgen die Rede. „So viel also zur Kenntnis“, machte der Richter den Angeklagten auf seine Einlassung, von einer anstehenden Kündigung nichts geahnt zu haben, aufmerksam.

Nichts ahnend will Michael Tecklenburg auch in punkto höhere Besoldung gehandelt haben. Bei „entsprechender Bewährung“ sollte es laut Versammlungsbeschluss nach zwei Jahren für den Ex-Geschäftsführer von der Stufe A 13 auf die A 14 gehen. Über die neue Besoldung entschied dann - pünktlich nach zwei Jahren - Stellvertreter Thamm mit einem Dreizeiler. 18 000 Euro Schaden sollen dem Verband dadurch entstanden sein. Eine weitere Entscheidung dazu steht noch beim Verwaltungsgericht aus. Was den Ex-Stellvertreter Thomas Thamm betrifft, wurde gegen eine Geldauflage von 1750 Euro sein Verfahren bereits vor dem Amtsgericht eingestellt.