Gerichtsstreit Mit einem blauen Auge

Wenn alles glatt läuft, kann die Stadt Schönebeck aus dem Gerichtsverfahren wegen des Marktneubaus mit einem blauen Auge davon kommen.

Von Olaf Koch 12.06.2016, 07:03

Schönebeck l Im Streit mit dem Landesverwaltungsamt erzielte das Rathaus einen Vergleich. Darüber informiert die Verwaltung derzeit im nichtöffentlichen Teil von Sitzungen und in Schreiben an die Stadträte.

Hintergrund des Verfahrens ist eine vom Landesverwaltungsamt erachtete Feststellung, wonach die Stadt eine baufachliche Prüfung durch die Bau- und Liegenschaftsverwaltung Sachsen-Anhalt zulassen muss. Gemäß der Landeshaushaltsordnung ist nämlich ab einer Zuwendungssumme von mehr als einer Million Euro diese Kontrolle vorgeschrieben. Für den neuen Markt gab es insgesamt 1,9 Millionen Euro Fördermittel – ausgezahlt allerdings in Jahresscheiben.

Daraus ergab sich eine unterschiedliche Rechtsauffassung: Die Stadt war der Meinung, dass sie mit den jährlichen Einzelmaßnahmen unter dieser Grenze liegt. Das Landesverwaltungsamt dagegen betrachtete den Markt als Gesamtmaßnahme. Es kam zum Streit, in dessen Folge das Land kurzerhand bewilligte Mittel in Höhe von 201 910 Euro nicht auszahlte. Daraufhin klagte die Stadt nun.

Im Verlauf des Verfahrens hat die Verwaltung gemeinsam mit einem beauftragten Rechtsanwalt die Hinweise des Verwaltungsgerichtes in Magdeburg ausgewertet und zum Anlass genommen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Landesverwaltungsamt anzustreben. Nach mehreren Gesprächen wurde folgendes Ergebnis erzielt: Die Stadt Schönebeck könne einen neuen Bewilligungsbescheid über weitere Städtebaufördermittel für den Markt in Höhe von 100 000 Euro bekommen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Stadt die Umgestaltung des Marktplatzes als eine Einzelmaßnahme anerkennt und nicht länger ihre bisherige Rechtsauffassung vertritt.

Weitere 100 000 Euro könnten aus einer Versicherung kommen. Parallel zur gerichtlichen Klärung wurde der Vermögenseigenschadenversicherung (Ostdeutschen Kommunalversicherung a.G.) der Vorgang als möglicher Schadenfall gemeldet. Die Stadt ist dort im Einzelfall bis zu einem Schaden von 100 000 Euro versichert. Eine abschließende Entscheidung über den Eintritt der Versicherung steht allerdings noch aus.

Am Ende bleibt noch die Differenz von 1910 Euro.

Die Stadtverwaltung will derzeit noch keine Stellung zu dem Thema abgeben.