1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Genervter Bürger fordert Abendruhe

Lärmbelästigung Genervter Bürger fordert Abendruhe

Nicht selten hängt aufgrund von Lärmbe­läs­tigung aus der Nachbars­chaft der Haussegen schief. So auch in Barby.

Von Thomas Linßner 15.07.2017, 03:00

Barby l „Wir sind ziemlich am Ende. Am besten wir ziehen auf einen Zeltplatz, da haben wir unsere Ruhe“, winkt Herr Berger (Name geändert) aus der Friedrichstraße resigniert ab.

Wie er sagt, hielten er und seine Frau den Krach nicht mehr aus, der abends aus dem Nachbarhaus gegenüber kommt. Die neuen Besitzer hätten eine vollkommen andere Lebensweise, als wie man es von den „alten Nachbarn“ in der Vergangenheit gewohnt war.

Weil sich das über 80-jährige Ehepaar massiv gestört fühlt, da aus seiner Perspektive die Ruhezeiten nicht einge­halten werden, handelte Herr Berger. Er sprach den Nachbarn an, der nach 20 Uhr lautstark sein Haus umgebaut habe. Doch der habe ihn schroff abblitzen lassen. Auch dem Barbyer Ordnungsamt und Bürgermeister Torsten Reinharz klagte Herr Berger sein Leid. Weil alles nicht fruchtete, blieb dem alten Herrn weiter nichts übrig, als den Klageweg zu beschreiten.

Das Gesetz sieht Lärm durch Baumaschinen und Umbaumaßnahmen nur als Baulärm, wenn sie durch ein gewerbliches Unternehmen verursacht werden. Werkelt der Nachbar mit dem Trennschleifer in seiner Wohnung, so gilt dies hingegen als Nachbarschaftslärm. Dementsprechend gelten auch unterschiedliche Richtlinien für die Lärmbelästigung.

Die Gefahrenabwehrverordung der Stadt Barby sagt aus: Ruhestörender Lärm ist sonn- und feiertags ganztägig, an anderen Tagen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr untersagt.

Also darf danach de facto der Nachbar bis 22 Uhr bohren und sägen. (Wem ein freundliches Miteinander in der Nachbarschaft am Herzen liegt, pocht auf diese Regelung aber eher selten.)

Auch die Satzungen der Städte Calbe und Schönebeck regeln es ähnlich. Dort gilt wie in Barby die Nachtruhe werktags zwischen 22 und 6 Uhr.

Bei seinen Gesprächen mit der Stadt brachte Herr Berger eine „Abendruhe“ ins Spiel, die eben diesen Baulärm in den Stunden vor 22 Uhr regeln könnte. Laut Hauptamtsleiterin Karin Knopf werde man diesen Vorschlag zur Satzungsänderung prüfen und gegebenenfalls dann als Vorlage in den Stadtrat einbringen.