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Sportstätten Sozial? Nicht in diesen Zeiten!

Eine Nachbesserung stand bei der Gebührensatzung für kreiseigene Sportstätten auf der Tagesordnung des Kreistages.

Von Ulrich Meinhard 24.06.2016, 02:00

Schönebeck/Staßfurt l Wer konsolidieren muss, kann nicht sozial sein. Mit dieser kurzen Zusammenfassung kommentierte der Aschersleber Oberbürgermeister und Kreistagsmitglied Andreas Michelmann (Widab) die Diskussion um eine Veränderung der Nutzungs- und Gebührensatzung für Sportstätten, die dem Salzlandkreis gehören. Die Kreisverwaltung in Bernburg will auf diesem Feld Erträge einfahren, um die beachtlichen Haushaltslöcher zu stopfen (allein in diesem Jahr klafft eine Lücke von 4,4 Millionen Euro). Konsolidierung nennt sich das auf Verwaltungsdeutsch.

Das Thema Gebührensatzung stand während der Sitzung des Kreistages am Mittwoch in Bernburg noch einmal auf der Tagesordnung. Zuvor gab es eine Diskussion darüber.

Doch zur Erläuterung der Sachlage insgesamt: Bereits im Oktober 2015 hatte der Kreistag beschlossen, Sportvereine, die kreiseigene Sportstätten nutzen, mit 33 Prozent an den entstehenden Betriebskosten zu beteiligen. Knapp 160 000 Euro sollen so in die Kasse des Salzlandkreises fließen - vorausgesetzt, das Nutzungsverhalten der Vereine bleibt, wie es bislang war.

Daraufhin hagelte es Kritik aus den Vereinen, worauf sich Kreisverwaltung und Kreistag entschlossen haben, in zwei Punkten nachzubessern und den Vereinen entgegenzukommen. Diese Nachbesserungen waren jetzt Inhalt der erwähnten Beschlussvorlage. Zum einen wird darin festgelegt, dass Vereine nicht pro angefangener Stunde Gebühren bezahlen sollen, vielmehr wird die reale Nutzungszeit abgerechnet (bei eineinhalb Stunden sind es eineinhalb Stunden und nicht zwei). Weiterhin rückt der Kreis bei Wettkämpfen am Wochenende von der zeitweiligen Praxis ab, hier nach Stunden abzurechnen, sondern wendet Pauschalen an.

Noch einmal ein Entgegenkommen versuchte die SPD-Kreistagsfraktion. Sie stellte einen Änderungsantrag: Von der 33-prozentigen Betriebskostenbeteiligung befreit sollen Sportgruppen sein, die sich „dem Kinder- und Jugendsport bis zum vollendeten 16. Lebensjahr widmen“. Weiter heißt es in dem Antrag: „Der Sportgruppe müssen dabei, ohne Berücksichtigung des zuständigen Übungsleiter- beziehungsweise Trainerpersonals, mindestens 90 Prozent Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr angehörig sein.“

Und dann in einem zweiten Absatz: „Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, nach Ablauf des Kalenderjahres 2016 unverzüglich alle kalkulierten Beträge und die tatsächlich erzielten Einnahmen, unter Bezugnahme auf die jeweilige Einrichtung, tabellarisch aufzuarbeiten und den Mitgliedern des Kreistages schriftlich zur Verfügung zu stellen.“

Den Änderungsantrag brachte Kreistagsmitglied Sven Hause für die SPD-Fraktion ein. Der Sport, begründete er, sei ein sozialer Baustein der Gesellschaft, biete Chancen insbesondere für Kinder und Jugendliche, die sich auf ihr gesamtes Leben positiv auswirken können. Die auf diese Weise sinkenden Gebühren sollten von den erwachsenen Sportlern durch eine höhere Veranlagung wieder aufgefangen werden.

Prinzipiell äußerten die Kreistagsmitglieder Sabine Dirlich und Christian Jethon (beide Die Linke) Verständnis für den Antrag. „Ich weiß aber nicht, ob das anvisierte Ziel so zu erreichen ist“, gab Dirlich zu bedenken. Jethon meinte, dass eine Abrechnung dann sehr schwierig sei. Wer solle Buch darüber führen, wie alt die Sportler sind?

Hause, Calbes Bürgermeister und selbst Vorsitzender eines Sportvereins, hielt dem entgegen: „Bereits jetzt läuft alles auf einem Vertrauensverhältnis ab.“

Der eingangs zitierte Andreas Michelmann argumentierte: „Ich bin gegen ein Ausspielen von Jugendlichen und Erwachsenen.“ Es sei doch auch denkbar, das erwachsene Mitglieder eines Sportvereins unter dem Strich sozial schwächer aufgestellt sind, als Jugendliche.

Der Antrag der SPD ist schließlich von der Mehrheit der Kreistagsmitglieder abgelehnt worden. Die eigentliche Beschlussvorlage passierte bei nur vier Enthaltungen den Kreistag.

Im gesamten Kreisgebiet nutzen aktuell 66 Vereine die 24 kreiseigenen Sportstätten. Laut Lesart der Kreisverwaltung soll die anteilige Kostenbeteiligung der Vereine die Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten teilweise decken. Befragte Vereinsvertreter sprechen von einem „großen Kostenfaktor“, der auf sie zukomme.