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Stadtrat Wer eine Fähre betreibt, ist selber schuld

Die Finanzierung der Hochwasserschadensbeseitigung ist auf gutem Wege. Das wurde auf der Barbyer Stadtratssitzung bestätigt.

Von Thomas Linßner 13.02.2016, 01:41

Barby l Von den 261 Maßnahmen zur Abarbeitung von Hochwasserschäden in der Einheitsgemeide sind 218 eingereicht. Damit wurden 31 Millionen von beantragten 38 Millionen Euro genehmigt, teilte Joachim Stübner von der "Projektsteuerungsgruppe" mit. „Eine ganze Menge offene Bescheide haben wir beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung“, gestand der Projektmanager. Von 25 Anträgen sind noch 19 von Eigentümererklärungen der Grundstücksbesitzer abhängig. Eine aufwändige Zuarbeit des Liegenschaftsamtes sei jetzt erforderlich, da die Stadt alle Grundstückseigentümer ermitteln müsse. Hierbei gehe es um die hundertprozentige Förderung von Schäden an ländlichen Wegen.

Die Zeit drängt, da Antragsschluss der 31. März ist. Danach können keine Schadensanträge mehr eingereicht werden, betonte Stübner. Dementsprechend steige der Druck auf die beauftragten elf Planungsbüros, die zum Teil per Einschreiben zur Termintreue aufgefordert wurden. Soll heißen: Sollte ein Schadensantrag nach dem 31. März gestellt werden, wird er vom Land nicht mehr berücksichtigt. Finanzielle Nachbesserungen seien bei positiv beschiedenen Anträgen dann bis 30. Juni möglich. Das geschehe in solchen Fällen, wenn die Kosten für den Wiederaufbau gegenüber den ursprünglichen Planungskostenschätzung steigen. Als Beispiel sei das neue Feuerwehrgerätehaus Lödderitz genannt. Hier klaffe eine Differenz von der ersten Kostenschätzung bis zu den aktuell benötigten Investitionskosten im fünfstelligen Bereich (die Volksstimme berichtete). „Mit dem Bau kann begonnen werden“, erklärte Stübner auf Nachfrage, „wenn die Differenz nicht nachbeschieden werden sollte, muss der Planer gucken, wo eingespart werden kann.“ Möglichkeiten gäbe es unter Umständen bei der Ausstattung.

Ähnlich sei es auch bei Brückenbauwerken, deren wirkliches Investvolumen gegenüber der ersten Kostenschätzung um ein Vielfaches steigen werde.

Ziemlich viel Unmut war bei den Stadträten zu beobachten, als es um die Gierfähren der Einheitsgemeinde ging. Die Stadt muss im Zuge der Haushaltskonsolidierung ihre „freiwilligen Aufgaben“ (Kultur, Sport, Volksfeste usw.) auf zwei Prozent des Haushalts zurück schrauben. Aber welchen Status haben die Fähren, die den Verkehr auf Kreis- und Landesstraßen über Elbe und Saale helfen? Ist ihr Betrieb eine freiwillige oder eine Pflichtaufgabe? Das wollte Bürgermeister Strube vom Verkehrsministerium wissen. Minister Thomas Webel (CDU) ließ mitteilen: „Da der Gesetzgeber den Betrieb der Fähren gesetzlich nicht geregelt hat, ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht der Betrieb der Fähren keine Pflichtaufgabe.“ Und weiter: „Vor diesem Hintergrund sind durch die Stadt Barby an anderer Stelle Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen ...“ Was nichts anderes heißt, dass zur Aufrechterhaltung der Fähren bei anderen freiwilligen Aufgaben gekürzt oder gestrichen werden müsse. Oder noch krasser gesagt: Wer eine Fähre betreibt, ist selber schuld.

„Wann gedenkt das Verkehrsministerium im Zuge der Kreisstraße dann eine Brücke zu bauen? Die wäre dann ganz klar in dessen Verantwortung“, kam Stadträtin Gudrun Tulinski die Galle hoch. Damit meinte sie den Saaleübergang bei Rosenburg. „Ich würde es sogar soweit treiben, dass wir dem Ministerium mitteilen, dass wir die Landesstraßen stilllegen“, setzte Detlef August provokativ noch einen drauf. Dann würde die Kommune „viel, viel Geld sparen“. Landesstraßen überqueren die Elbe bei Barby und Breitenhagen.

Der Abgeordnete Willi Kempa kritisierte „den schleppenden Bauablauf in der Schul-straße“, der „eine Katastrophe“ sei. Auch Gerhard Wahl als Anlieger schloss sich dieser Meinung an. Amtsleiter Holger Goldschmidt: Der Fertigstellungstermin wurde von ursprünglich Jahresende am Mittwoch auf September vorverlegt. Priorität habe jetzt die einmündende Kirchgasse, die Ende April fertig sein soll.