1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Eine Hängebrücke für Schönebeck?

Vorschlag Eine Hängebrücke für Schönebeck?

Günter Bosse aus Schönebeck schlägt vor, es dem Harz nachzueifern und eine Hängebrücke neben der Elbauenbrücke zu bauen.

Von Heike Liensdorf 28.07.2017, 05:55

Schönebeck l Unserem Leser Günter Bosse ist klar: Seine Idee – für Fußgänger eine Hängebrücke neben der Elbauenbrücke zu errichten – regt zum Schmunzeln an. Doch der Schönebecker gibt zu bedenken: „Die Hängebrücke nahe der Rappbodetalsperre wird ja gut von den Besuchern angenommen.“ Warum nicht also den Harz als Vorbild nehmen? Immerhin darf die Elbauenbrücke nicht zu Fuß, sondern nur mit Auto und Rad überquert werden. Fußgänger müssen die alte Elbebrücke nehmen. Die Volksstimme greift sein Ansinnen auf und fragt nach. Bei Stadt, Kreis und Land.

Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch (CDU) betont: „Sofern sich wie im Harz jemand findet, der dies als touristisches Projekt bauen will und damit auch Geld verdient wie im Harz, könnte ich mir eine wohlwollende Begleitung der Stadt vorstellen. Allerdings als reine Möglichkeit zur Elbquerung für Fußgänger besteht weder der Bedarf noch die finanzielle Möglichkeit zur Realisierung seitens der Stadt.“

Und wie steht Landrat Markus Bauer (SPD) dazu? „Die Region ist zu beglückwünschen, wenn es Ideen gibt, die den Charakter und die Vielfalt stärken.“ Auf die Frage, ob sich der Kreis denn auch eine finanzielle Unterstützung des Vorhabens vorstellen könnte, heißt es aber, dass dies leider nicht in Frage käme, da solch ein Projekt nicht Aufgabe einer Gebietskörperschaft sein kann, teilt Kreissprecherin Alexandra Koch mit.

Das Landes-Verkehrsministerium steht dem Vorschlag von Günter Bosse verhalten gegenüber. „Der Bau einer Hängebrücke für Fußgänger neben der Elbauenbrücke ist aus unserer Sicht als Straßenbaulastträger im Auftrag des Bundes nicht erforderlich und dürfte sich aus verschiedenen Gründen auch als schwierig erweisen“, informiert Peter Mennicke, Pressesprecher im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt, und erläutert, was zu beachten ist: „Da sind zunächst die völlig unterschiedlichen Gegebenheiten: Während die Hängebrücke an der Rappbodetalsperre eine rein touristische Attraktion ist, die offensichtlich sehr große Resonanz findet, sollte – und würde wahrscheinlich – ein Fußweg an der neuen Elbebrücke ,nur‘ der infrastrukturellen Erschließung dienen.“

Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Fußweges im Zuge der Bundesstraße 246 a werde jedoch nicht gesehen, da die Schönebecker Ortsteile ja durch die alte Elbebrücke miteinander verbunden und jederzeit fußläufig erreichbar sind. Weiter weist Peter Mennicke darauf hin, dass auch die Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten für Planung, Bau und Unterhaltung von Fußwegen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Diese würden nämlich grundsätzlich bei den Städten und Gemeinden liegen und nicht bei der Straßenbauverwaltung, die für die Fahrbahn und die Aufnahme des überregionalen Verkehrs der Bundesstraße zuständig ist.

„Für eine Hängebrücke als touristische Attraktion neben dem vorhandenen Bauwerk Elbauenbrücke müsste also - theoretisch - erst einmal ein Baulastträger gefunden werden, der die Maßnahme zunächst planerisch, baurechtlich - als Planfeststellung - vorbereitet und dann auch noch die entsprechende Finanzierung und den Bau sicherstellt“, stellt der Pressesprecher im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt klar heraus.

Und wie steht das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes mit Blick auf eine touristische Förderung dazu? „Wenn dem Ministerium ein schlüssiges touristisches Konzept vorliegt, würden wir dieses natürlich prüfen“, so Pressesprecher Ralf Höhn.

Kurzum: Ohne Investor mit schlüssigem Konzept bleibt eine Hängebrücke für Schönebeck eine Vision.