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Aus dem Gericht Dieseldiebe denken sich skurille Geschichte aus

Um Dieselklau ging es in dieser Woche vor dem Stendaler Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 19.08.2015, 23:01

Stendal l Dabei ist ein bislang nicht vorbestrafter 28-Jähriger aus der Region Seehausen mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davongekommen. Sein Verfahren wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall wurde eingestellt. Für seinen gleichaltrigen, zwölffach vorbestraften Kumpel endete der Prozess mit einer Geldstrafe.

Im Mai vorigen Jahres berichtete die Volksstimme darüber, dass zwei Männer „auf frischer Tat beim Diebstahl von Diesel erwischt“ worden seien. Dass sich die beiden dabei ausgesprochen dumm anstellten, kam jetzt vor dem Amtsgericht heraus. Sie hatten sieben leere Kanister und ein Schlauchstück dabei und wollten gerade aus zwei auf einem Firmengelände abgestellten Baufahrzeugen im Stendaler Ortsteil Borstel Diesel abzapfen, als sie – von ihnen nicht bemerkt – Alarm bei einem Wachschutzunternehmen auslösten.

Kurz darauf erschien ein Wachmann. Dem tischten sie eine hanebüchene Geschichte auf: Sie seien auf der Suche nach einem entlaufenen Hund. Dummerweise kannten sie weder den Namen des Hundes noch den des Halters, so dass der Wachmann die Polizei alarmierte und diesen die Täter übergab. „Das war eine dumme Sache von uns, wir hatten Geldprobleme“, erklärten die Angeklagten ihre Motivlage vor Gericht. Angesichts der gezeigten Reue des bislang nicht vorbestraften Täters, beantragte der Staatsanwalt die Einstellung seines Verfahrens. „Solche Form der Milde gibt‘s nur einmal“, ermahnte er den Angeklagten.

Anders beim zweiten Angeklagten. Der hatte sich in eine schwierige Lage manövriert. Polizeibeamte wollten im Juni vorigen Jahres mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss auf seinem Grundstück nach weiteren Beweismitteln im Fall des Dieselklaus suchen. Der Angeklagte zeigte sich aber unwillig und legte sich mit drei männlichen Polizisten und einer Polizistin an. Bei der Rangelei verletzte er zwei Beamte.

Laut im April diesbezüglich ergangenem Urteil wollte er Beweisstücke nicht herausgegeben. Wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte war er deshalb zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden. Die wurde jetzt in das aktuelle Urteil mit einbezogen. Um dem arbeitslosen, ledigen Vater eines Kindes einen beruflichen Neuanfang nicht zu erschweren – er hat zwischenzeitlich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert –, blieb es bei einer „ausgesprochen moderaten“ Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Euro (900 Euro). Erst ab 91 Tagessätzen zähle das jetzige Urteil als (weitere) Vorstrafe, erläuterte der Strafrichter.