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Kindesmisshandlung Emilys Stiefmutter geht in Revision

Vier Jahre sollte die Frau in Haft, die den Tod der kleinen Emily zu verantworten hat. Der Fall soll nun vor den Bundesgerichtshof.

08.10.2015, 11:11

Stendal (dpa) l Der Tod der kleinen Emily aus Bismark (Landkreis Stendal) wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die 20 Jahre alte Stiefmutter legte gegen die Verurteilung zu vier Jahren Jugendhaft Revision ein, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stendals. Auch der mitangeklagte 30 Jahre alte Vater des toten Kleinkinds will seine einjährige Bewährungsstrafe nicht akzeptieren. Er war wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt worden.

Die 18 Monate alte Emily aus Bismark war im Februar dieses Jahres an schweren Hirnverletzungen im Krankenhaus gestorben. Das Landgericht Stendal sah es als erwiesen an, dass die 20-Jährige ihr Stiefkind durch Schütteln tödlich verletzt hatte. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.