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Gericht Betrunkener Radler pöbelt Polizisten an

Eine Geldstrafe verhängt das Amtsgericht gegen einen Stendaler.

Von Wolfgang Biermann 26.10.2015, 00:00

Stendal l 300 Euro muss ein 25-jähriger Stendaler für seine nächtliche Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad als Geldstrafe bezahlen. Vor dem Amtsgericht gestand der bislang rechtlich Unbescholtene Ende vergangener Woche die Fahrt am frühen Morgen des 9. April dieses Jahres reumütig ein.

Erschwerend waren jedoch zwei Umstände. Zum einen, dass er die beiden Polizeibeamten der Funkstreife, die ihn Schlangenlinien fahrend um 2.45 Uhr auf der Stadtseeallee festgestellt hatten, unter anderem als „Bullenschweine“ betitelte und sich ihrer Aufforderung zum Absteigen widersetzte. Und zum anderen, dass nach der Blutabnahme mit anschließender Untersuchung durch die Rechtsmedizin der Uni-Klinik Magdeburg, die einen Blutalkoholwert von 1,75 Promille ergab, auch noch Cannabis, also Rauschgift nachgewiesen werden konnte.

Ja, er hätte vorher einen „Joint geraucht“, gab er vor dem Strafrichter an. Die Beleidigung der Polizisten täte ihm leid. Die sei sicher dem Alkohol geschuldet gewesen. Bei den beiden Polizisten, die als Zeugen erschienen waren, entschuldigte er sich im Gerichtssaal. Die Beamten nahmen die Entschuldigung an. Strafantrag hatten sie nicht gestellt, so dass die gefallenen Schimpfworte für den Angeklagten wohl als eigenständige Tat straffrei blieben.

Allerdings befand der Strafrichter: „So etwas geht überhaupt nicht.“ Das habe für den Ersttäter daher auch „leicht“ strafverschärfende Berücksichtigung im Urteil gefunden. Strafverschärfend habe auch gewirkt, dass der Angeklagte mit 1,7 Promille absolut fahruntüchtig war. Auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad berge erhebliches Gefahrenpotenzial, auch wenn von einem Zweirad eine geringere Betriebsgefahr ausgehen würde als von einem Auto, begründete der Richter die 300 Euro Geldstrafe.