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Verurteilt Pumpe zum Schlagstock umgebaut

Wegen bewaffneten Drogenhandels wurde ein Stendaler verurteilt. Seine Haftstrafe wurde in vier Jahre Bewährung umgewandelt.

Von Wolfgang Biermann 24.11.2015, 23:01

Stendal l Das Amtsgericht hat in der Vorwoche einen Stendaler wegen bewaffneten Drogenhandels im minderschweren Fall zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis verurteilt und die Freiheitsstrafe für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage gab das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schulz dem 33-Jährigen auf, seiner Exfreundin monatlich 300 Euro für das gemeinsame Kind als Unterhalt zu zahlen. Zahlt er nicht, muss er ins Gefängnis. Zum Anklagevorwurf:

Die Polizei, die am Morgen des 7. Juni dieses Jahres eigentlich nur wegen ruhestörenden Lärms in die Wohnung der Exfreundin des Angeklagten gerufen worden war, fand mehr oder weniger zufällig in dessen Sachen neben Rauschgift (Cannabis und Amphetamin) und Feinwaage auch eine zu einem Schlagstock umgebaute Fahrradluftpumpe, ein sogenanntes Einhandmesser und eine Dose „K.o.-Gas“.

Über die Herkunft der Drogen wollte der Angeklagte vor Gericht keine Angaben machen, auch nicht zu den gefundenen Gegenständen. Als er noch bei ihr wohnte, habe sie gelegentlich mit ihrem Exfreund Drogen konsumiert. Von Verkäufen wisse sie nichts, sagte die Mittzwanzigerin als Zeugin aus. Für das gemeinsame Kind zahle er keinen Unterhalt, obwohl er, wie er selbst eingestand, als Installateur auf Montage monatlich 1700 Euro Netto verdient. Er sei „seit Juni“ clean, gab der 33-Jährige weiter an.

Seit 1998 ist er schon sechs Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Versuchter Raub, gefährliche Körperverletzung und Drogenbesitz sind – neben Diebstahlsdelikten – die Haupttaten, wegen derer er bislang verurteilt wurde. Mit seinem Urteil folgte das Schöffengericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Für die Verteidigerin hatte sich der Tatvorwurf des bewaffneten Drogenhandels nicht bestätigt: „Das ist sehr weit hergeholt.“ Sie forderte eine Geldstrafe, deren Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte. Aufgrund der Auffindungsumstände sei das Gericht davon überzeugt, dass das Rauschgift nicht zum Eigenbedarf bestimmt war, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung und Revision dagegen sind möglich.