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Sparkassenskandal Schadensersatz-Prozess auf Zielgerade

Der Stendaler Sparkassenskandal beschäftigt wieder das Gericht. Diesmal geht es um Schadensersatz.

09.02.2016, 23:01

Stendal l Der Schadensersatzprozess der Kreissparkasse Stendal gegen ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dieter Burmeister vor der Dritten Zivilkammer des Stendaler Landgerichtes geht in eine weitere Runde – es dürfte indes die letzte sein.

Richter Christian Hachtmann gab am Dienstagvormittag bei einem Verkündungstermin bekannt, dass ein Sachverständiger einige wenige Bauprojekte der Sparkasse noch einmal unter die Lupe nehmen soll. Zudem will er noch einzelne Zeugen hören.

Konkret geht es unter anderem um die Außenanlagen der Sparkassen-Zentrale an der Arneburger Straße sowie einzelne Baumaßnahmen in der Hauptstelle und den Außenstellen Seehausen, Osterburg, Tangerhütte und Groß Garz. Hachtmann sieht hier derzeit nicht ausreichend Beweise erbracht, die die Vorwürfe von Scheinrechnungen, Überzahlungen oder Doppelzahlungen belegen. Als Zeuge soll hier auch der Stendaler Bauunternehmer Hans-Joachim M. vernommen werden, gegen den die Staatsanwaltschaft selbst ermittelt. Zu den Komplexen Weinkeller und Fuhrpark gab der Richter am Dienstag keine weiteren Hinweise. Hachtmann hatte bei der jüngsten Verhandlung im Januar angedeutet, dass es bei den Vorwürfen praktisch auf jeden Einzelfall ankomme.

Den Vorwurf, dass Burmeister und der für Investitionen zuständige ehemalige Abteilungsleiter bei den Bauvorhaben einvernehmlich zum Schaden des Kreditinstituts gehandelt haben könnten, hatte Hachtmann am Ende der sechsstündigen Verhandlungen als „eher nicht naheliegend“ bezeichnet. Beim 80 000 Euro teuren Weinkeller sehe er dies dagegen anders.

Die in zahlreichen Fällen von den Prüfern monierten Scheinrechnungen und die mangelnde Kontrolle durch den Vorstandsvorsitzenden wertete Hachtmann so, dass „grundsätzlich Schadensersatz in Betracht kommt“.

Burmeister entgegnete daraufhin: „Mein Lebenswerk war der Aufbau der Kreissparkasse. Glauben Sie, ich schädige das Unternehmen vorsätzlich?“ Der Richter stellte nüchtern fest: „Sie haften ab Fahrlässigkeit.“ Sparkassen-Anwalt Bernhard Steinkühler sprach von „80 Millionen Euro, die unkontrolliert verbaut“ worden seien. Die Prüfer des Sparkassen-Verbandes machten für die letzten sechs Dienstjahre Burmeisters einen Schaden von mehr als einer Million Euro aus. Das Kreditinstitut hat jetzt vor Gericht 350 000 Euro geltend gemacht.