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Zwei Fälle in einem Hat Stiefvater die Schwester missbraucht?

Ein 25-Jähriger hat seinen Stiefvater angezeigt und gerät dabei selbst ins Visier der Justiz - wegen falscher Verdächtigung.

Von Wolfgang Biermann 15.02.2016, 14:23

Stendal l Um den Tatvorwurf der falschen Verdächtigung und einen damit verbundenen recht wirren Sachverhalt ging es unlängst für einen 25-Jährigen vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte, der jetzt im Jerichower Land lebt und zuvor in einem Ort nahe Stendal wohnte, will an seinem 18. Geburtstag, also bereits 2010, gesehen haben, wie der Lebensgefährte seiner Mutter aus dem Zimmer seiner damals 13-jährigen Schwester gekommen ist. Und die soll nur mit Slip und BH bekleidet gewesen sei.

Anschließend habe er das Ganze in einer Unterredung aufklären wollen. Ob diese Klärung jemals passiert ist und es strafrechtliche Konsequenzen für den Stiefvater gab, blieb beim Prozess vor dem Amtsgericht und auch danach auf Anfrage der Volksstimme ungeklärt.

Der Angeklagte hatte erst im Vorjahr von seinen Beobachtungen auf einer Polizeidienststelle im Altmarkkreis Salzwedel berichtet. Es habe ihn seit Jahren umgetrieben, begründete er seine späte Anzeige gegen den Lebensgefährten seiner Mutter. Die Polizeibeamten konnten offensichtlich nichts mit seinen Angaben anfangen, wie einer von ihnen als Zeuge jetzt vor dem Amtsgericht aussagte: „Das klang konfus.“ Und auch ein Kripobeamter, der Tage später den Angeklagten als Zeugen vernommen hatte, konnte nichts zur Aufklärung beitragen.

Wie es dann zur Strafanzeige und zu dem Tatvorwurf der falschen Verdächtigung gegen den 25-Jährigen kam, blieb letztlich ebenfalls ungeklärt.

„Das Ganze aufzuklären, würde eine riesige Beweisaufnahme nach sich ziehen, die nicht im Verhältnis zu einer möglicherweise zu erwartenden Strafe steht“, begründete der Amtsrichter seinen Vorschlag zur Verfahrenseinstellung. Schließlich habe der Angeklagte ja auch gar nicht seinen Stiefvater des sexuellen Kindesmissbrauchs beschuldigt, sondern „aus einer Notsituation heraus“ den Fall nur aufklären lassen wollen. Das sei aber kein Freispruch, belehrte er den 25-Jährigen. „Damit kann ich leben“, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ebenfalls zugestimmt.