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Sparkassen-Prozess Richter: "Wir sind hier noch nicht am Ende"

Im Stendaler Sparkassen-Rechtsstreit geht es nun um überhöhte Rechnungen. Ein neuer Richter prüft den Verdacht des Vorsatzes.

15.02.2016, 23:01

Stendal l Muss der ehemalige Abteilungsleiter Gerhard U. der Stendaler Sparkasse doch noch Schadensersatz zahlen? Ein Prozess vor dem Stendaler Arbeitsgericht könnte nunmehr eine andere Wendung nehmen, als es zunächst aussah.

In dem seit mehr als zwei Jahre währenden Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht lief zuletzt alles darauf hinaus, dass der für Bauprojekte verantwortliche Abteilungsleiter nicht haftbar gemacht werden würde. Richter Dirk Wolandt hatte eine Schadensersatzklage des Kreditinstituts in Höhe von rund 230 000 Euro im vorigen Sommer abgewiesen.

Der Arbeitsrichter hatte dies mit einer teilweisen Verjährung und mit einem Organisationsversagen begründet, das man nicht dem Abteilungsleiter, sondern Ex-Vorstandschef Dieter Burmeister anlasten müsse. Das Kreditinstitut hatte diese Entscheidung akzeptiert (die Volksstimme berichtete).

In einem weiteren Verfahren vom Oktober hatte das Kreditinstitut jedoch Widerspruch eingelegt. Konkret geht es um Arbeiten für ein Splittlager und einen Müllverschlag, die Gerhard U. offenbar freihändig und ohne Kontrolle vergeben hatte. Wolandt signalisierte hier, dass er darin keinen Vorsatz, sondern nur eine grobe Pflichtverletzung erkenne.

Sein Richterkollege Udo Köster, der den Fall nunmehr übernommen hat, sieht den Fall dagegen anders. So will er die Kosten für eine neue Bodenplatte nochmals überprüfen. 2269 Euro hatte der mit U. bekannte Bauunternehmer in Rechnung gestellt, 200 Euro koste diese Leistung bei anderen Anbietern, monierte die Sparkasse.

Bei einem zehnfach überhöhten Preis müsse man vom Dolus eventualis ausgehen, wie bedingter Vorsatz in der Sprache der Justiz bezeichnet wird. Bestätige sich dieser Verdacht, sei dies ein „krasses Missverhältnis“, das dem Abteilungsleiter hätte auffallen müssen. „Wir sind hier noch nicht so richtig am Ende“, deutete Köster in der vorigen Woche beiden Parteien an, dass er weitere Beweise prüfen will.

Damit scheiterte die Prozess-Strategie von U.‘s Anwalt. Würde der Arbeitsrichter nur fahrlässiges Verhalten erkennen, hatte dieser erkennen lassen, dass der Ex-Abteilungsleiter die Schuld anerkennen würde und 511,29 Euro zahlen würde. Jene Summe, die als Eigenbeteiligung im Versicherungsfall festgeschrieben ist. Den Rest des auf rund 38 000 Euro bezifferten Schadens könnte die Sparkasse dann bei der Versicherung als Schadensausgleich geltend machen.

„Eine Win-Win-Situation für beide Seiten zulasten der Versicherung“, merkte Köster an. Allerdings: Bei einem vorsätzlichen Verhalten des Abteilungsleiters greife dieser Schutz nicht.

Beide Seiten sollen nun kurzfristig erneut Stellung beziehen. Bis Ende April will Köster den Fall abschließen – dann endet nämlich die Abordnung des Direktors des Magdeburger Arbeitsgerichtes zur Kollegenhilfe in Stendal.

Fazit: Zwei Richter, zwei Auffassungen ...