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Prozess Freundin mit Messer bedroht und gewürgt

Ein 25-jähriger Stendaler hat seine Freundin bedroht und gewürgt. Eifersucht und Alkohol waren dabei im Spiel.

Von Wolfgang Biermann 18.02.2016, 14:07

Stendal l Um eine Messerattacke, Drohungen und viel Alkohol geht es in einem Prozess vor dem Amtsgericht, wobei es sich augenscheinlich nicht um Angehörige der Trinkerszene handelt. Ein 25-jähriger Stendaler steht als Angeklagter vor dem Schöffengericht, weil er am frühen Morgen des 17. August vorigen Jahres in der Wohnung eines Kumpels aus Eifersucht seine Freundin bedroht, gewürgt und tätlich angegriffen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, der Mutter von drei Kindern, die vom Angeklagten ein viertes erwartet, ein Messer an den Hals gehalten und gedroht zu haben: „Ich stech dich ab, ich bring dich und die Kinder um ...“ Außerdem wird ihm Würgen vorgeworfen. Ärztlich attestiert erlitt die Frau ein Schädelhirntrauma.

Die Wohnung, in der sich das Ganze zugetragen haben soll, befindet sich über einer Gaststätte in der Stendaler Innenstadt. Der Angeklagte gab an, am Abend mit einem Kumpel zwei bis drei Flaschen Whisky, gemischt mit Cola, konsumiert zu haben. Aufgrund der „krassen Menge“ hätte er keine konkrete Erinnerung an das Geschehen. Zwei Stunden nach der Tat war bei ihm ein Blutalkoholwert von 2,3 Promille festgestellt worden. Dass die Freundin zu dem Trinkgelage stieß, wisse er noch, ob sie selbst etwas getrunken habe aber nicht.

Eine Rangelei mit seiner Freundin räumte der Angeklagte ein. Er sei extrem eifersüchtig und habe in seinem Kumpel einen Nebenbuhler gesehen. Das Messer will er nur dabeigehabt haben, weil es defekt war und sein Kumpel es reparieren sollte. Das bestätigte sein Kumpel als Zeuge allerdings nicht. Zögerlich räumte der Mittvierziger jedoch ein: „Ja, ich wollte auch was von ihr.“ Er sei auf Toilette gewesen, „als es eskalierte“. Er will weder etwas gehört noch gesehen haben.

Die Hauptperson, um die es an jenem Abend ging, ließ zum Prozessauftakt mitteilen, dass sie wegen eines „wichtigen Termines“ nicht kommen könne. Außerdem sei sie inzwischen mit dem Angeklagten verlobt und werde sowieso von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Eine Studentin, die zur Tatzeit in der Gaststätte war, sagte als Zeugin aus, dass sie Lärm aus der Wohnung gehört habe. „Lass mich“, habe eine Frau geschrien und dabei offenbar nach Luft geschnappt. Sie nehme an, die Frau sei gewürgt worden. Ein anderer Gast habe die verängstigt wirkende und verheult aussehende Frau aus der Wohnung geholt. Sie habe rote Stellen am Hals der Frau gesehen, so die Zeugin. Die Frau habe nach der Polizei verlangt. Und die kam sogleich und nahm den Angeklagten mit in den Polizeigewahrsam nach Magdeburg.

Der couragierte Mann, der die Frau aus der Wohnung holte, fehlte beim Prozessauftakt unentschuldigt. Richter Thomas Schulz erließ ein Ordnungsgeld von 150 Euro gegen ihn. Zur Prozessfortsetzung sollte er von der Polizei vorgeführt werden. Doch die Vorführung misslang aus organisatorischen Gründen.

Eine vom Verteidiger ins Spiel gebrachte Verfahrenseinstellung stieß bei Gericht und Staatsanwaltschaft auf wenig Gegenliebe. Sei der Angeklagte doch mehrfach, auch einschlägig vorbestraft und war erst wenige Tage vor der jetzt angeklagten Tat aus der Haft entlassen worden.

Am 25. Februar soll der Prozess fortgesetzt werden und wird auch das Urteil erwartet.