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Verurteilt Ein Jahr Haft für Fahrten ohne Schein

Für ein Jahr muss ein 40-Jähriger aus dem Elb-Havel-Winkel, der drei Mal ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß, hinter Gitter.

Von Wolfgang Biermann 15.03.2016, 15:35

Stendal l Für ein Jahr muss ein 40-jähriger Wiederholungstäter, den die Polizei im Vorjahr drei Mal ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines Autos aus dem Verkehr zog, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheit im Verkehr hinter Gitter. Für eine Strafaussetzung zur Bewährung sah das Amtsgericht wegen zwölf Vorstrafen, zumeist wegen Verkehrsdelikten und Diebstahl, keinen Spielraum. So war der in Osterburg geborene und jetzt im Elb-Havel-Winkel lebende Angeklagte am 31. Mai in einem VW Golf auf der B107, am 10. Juni in einem Opel Vectra in der Arneburger Straße in Stendal und am 1. September in einem VW Golf in Havelberg unterwegs. Keines der Autos war haftpflichtversichert, die Kennzeichen waren für andere Fahrzeuge ausgegeben. Die Kennzeichen habe er von Autos auf Schrottplätzen abgeschraubt, räumte der Angeklagte ein.

Am 10. Juni kam hinzu, dass eine Blutentnahme einen Blutalkoholwert von fast 1,8 Promille ergab. Im Protokoll hielt die Polizei seinerzeit die Äußerung fest, dass er immer wieder fahren werde. Davon würde ihn auch keine Haftstrafe abhalten. In die Gesamtstrafe floss noch ein Diebstahl ein. Am 2. Juni hatte der 40-Jährige in einem Stendaler Baumarkt einen hochwertigen Akku-Schrauber in seinen Rucksack gesteckt und nicht bezahlt. Inzwischen scheine ein Umdenkungsprozess bei ihm eingesetzt zu haben, stellte der Richter im Urteil fest. Der sich selbst als alkoholabhängig bezeichnende Angeklagte sei geständig und habe die zu den Fahrten benutzten Autos inzwischen verkauft. Aber: „Bewährung wäre in diesem Fall deshalb das falsche Signal“, so der Richter.

Er sei arbeitslos, habe keinen strukturierten Tagesablauf und lebe in den Tag hinein, hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Mehrfach seien Bewährungen verlängert und schließlich widerrufen worden. Im Juni 2013 sei er das bislang letzte Mal aus der Haft entlassen worden. Der Richter mahnte, dass Fahrten ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung einen hohen Gefährdungscharakter für die Allgemeinheit tragen. Denn bei einem Unfall möglicherweise Geschädigte würden auf allen Kosten sitzenbleiben, weil beim Angeklagten nichts zu holen sei. Zu der Haftstrafe sprach das Gericht noch eine Sperre von zwei Jahren aus, vor deren Ablauf dem Angeklagten keine Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf.

Doch eine Fahrerlaubnis hat er nie besessen. Der 40-Jährige ist nahezu Analphabet, der nicht viel mehr als seinen Namen lesen und schreiben kann. Eine Fahrerlaubnis wird er daher wohl auch künftig nicht erwerben können.