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Aus dem Gericht Angeklagter: "War keine Fahrerflucht"

Ein 32-Jähriger Stendaler stand jetzt wegen Unfallflucht vor Gericht. Der Vorwurf bestätigte sich nicht.

Von Wolfgang Biermann 10.05.2017, 23:01

Stendal l War es Fahrerflucht oder nicht? Diese Frage hatte das Amtsgericht in Stendal unlängst zu prüfen. Die Frage blieb letztlich unbeantwortet.

Ein 32-jähriger Stendaler kam mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon. Gegen Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz wurde das Verfahren eingestellt. Der bis dato rechtlich Unbescholtene war angeklagt, am 1. Dezember vorigen Jahres um 15.15 Uhr auf einem Fußgängerüberweg am Platz des Friedens in Osterburg eine 17-jährige Schülerin angefahren zu haben. Das Mädchen war dabei verletzt worden. Laut Anklage soll der 32-Jährige ohne anzuhalten einfach weggefahren sein.

Doch so sei es nicht gewesen, gab der Angeklagte an: „Ich habe keine Fahrerflucht begangen.“ Die Schülerin angefahren zu haben, räumte er ein. Er hätte sie übersehen. Und das tue ihm auch sehr leid. Die angeklagte Unfallflucht bestritt er aber. Er hätte unter Schock stehend angehalten, das Auto verlassen und sich um das Unfallopfer kümmern wollen. Doch die Schülerin hätte gesagt: „Alles in Ordnung“. Daraufhin sei er weggefahren, hätte psychisch aber selbst mit dem Unfall zu tun gehabt und „zwei Wochen nicht schlafen können“.

Als er in der Zeitung am Tag nach dem Geschehen las, dass die Polizei nach dem Unfallfahrer sucht, hatte er sich selbst gestellt. Die Schülerin, die sich wegen einer Abi-Prüfung als Zeugin beim Gericht für ihr Fehlen entschuldigt hatte, konnte dazu nicht gehört werden. Allerdings hatte sie schon bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass der Unfallfahrer angehalten und nach ihrem Befinden gefragt habe. „Unter Schock stehend“, hätte sie ihm gesagt, dass alles in Ordnung sei. Erst später hätten sich Schmerzen eingestellt und habe sie sich in ärztliche Behandlung begeben.

Außerdem sei ihre 60 Euro teure Jacke infolge des Unfalls kaputt gewesen. Eigentlich seien 600 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz hier wohl angemessen, merkte Richter Thomas Schulz an.

Weil der Angeklagte zwar bereit sei, Schmerzensgeld zu zahlen, aber nur Arbeitslosengeld II bekomme, könne es mit 300 Euro sein Bewenden haben, waren sich Staatsanwalt und Gericht einig. Zahlt der 32-Jährige in sechs Monatsraten die 300 Euro, ist die Sache strafrechtlich für ihn erledigt. Nach vorläufiger Würdigung käme, wenn überhaupt, aber nur fahrlässige Körperverletzung in Betracht. Es könne aber durchaus sein, dass die Schülerin zivilrechtliche Ansprüche an ihn stellt, sagte Richter Schulz zum Abschluss der Verhandlung zum Angeklagten.