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Altmark-Klinikum OP-Skandal: Prozess wird fortgesetzt

Vor dem Landgericht Stendal wurde einer der Schmerzensgeldprozesse im OP-Skandal des Altmark-Klinikums Gardelegen fortgesetzt.

Von Wolfgang Biermann 01.06.2016, 17:18

Stendal l Am gestrigen Mittwoch hat das Landgericht in Stendal einen der Schmerzensgeldprozesse im bundesweit bekannt gewordenen OP-Skandal im Zentrum für Wirbelsäulen-Chirurgie des Altmark-Klinikums (AMK) Gardelegen mit einem sogenannten Verkündungstermin fortgesetzt.

Die 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Michael Steenbuck wird demnach die Beweisaufnahme fortsetzen und hat den Leipziger Facharzt für Neurochirurgie Dr. Julian Prell als Sachverständigen mit der Erstellung eines zusätzlichen medizinischen Gutachtens beauftragt.

Wie vom Gütetermin im April berichtet, fordert ein Patient aus dem Raum Gardelegen vom AMK 15 000 Euro Schmerzensgeld. AMK-Anwalt Prof. Karl Otto Bergmann hatte dem Kläger im Gütetermin lediglich 5000 Euro Schmerzensgeld angeboten. Der Patient sieht sich von Dr. Michail T., Honorararzt aus Berlin und damals Leiter des Zentrums, unnötig operiert, noch dazu falsch.

Das Gutachten soll nun klären, ob die Operation von Dr. T. in der richtigen „Etage“ der Wirbelsäule durchgeführt wurde. Und ob zuvor alle Möglichkeiten an konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft worden waren. Dazu gab das Landgericht dem Patienten auf, bis zum 30. Juni alle in seinem Besitz oder bei den behandelnden Ärzten befindlichen Unterlagen dem Gutachter zur Verfügung zu stellen.

Außerdem soll sich der Patient bei Dr. Prell zu einem MRT-Termin einfinden. Der Anwalt des Klägers hatte im April mitgeteilt, dass sein Mandant dazu bereit sei. Dr. Prell hatte bei dem Güte­termin erklärt, dass man auch im Nachhinein noch sehen könne, ob und wo genau der Patient einen Bandscheibenvorfall hatte.

Dr. T. hatte zudem eine Spinalkanalverengung diagnostiziert und will diese laut OP-Bericht zugleich mit dem Bandscheibenvorfall Anfang 2012 behoben haben. Dr. Prell hatte in seinem Erstgutachten in Zweifel gestellt, dass es eine Spinalkanalverengung gab. Eine Bandscheiben-OP sei im vorliegenden Fall „vertretbar“, aber „nicht zwingend notwendig“ gewesen. Genaueres könne er aber erst mit dem Zusatzgutachten sagen. Einen neuen Prozesstermin nannte das Gericht gestern nicht. Man wolle das Gutachten abwarten, hieß es.

Der Fall ist einer von mehreren Schmerzensgeldprozessen, die im Zusammenhang mit dem OP-Skandal vor dem Landgericht in Stendal geführt werden. AMK-Anwalt Bergmann sprach gegenüber der Volksstimme von „fünf oder sechs“. Von etwa 60 unnötigen Operationen war in ersten Schlagzeilen. Ein Gutachter hielt demnach 15 der 16 von ihm untersuchten Operationen für unnötig. Daraufhin hatten Krankenkassen Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit noch.