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Amtsgericht Mit 5,1 Promille auf der Intensivstation

Ein Stendaler wurde vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er war zweimal betrunken auf dem Rad erwischt worden.

Von Wolfgang Biermann 07.10.2016, 13:19

Stendal l Drei Monate Gefängnis, für zwei Jahre zu Bewährung ausgesetzt, wegen Trunkenheit im Verkehr. Das gab es unlängst für einen Mittdreißiger aus Stendal, der zweimal sturzbetrunken mit dem Fahrrad unterwegs war. Mit 1,87 Promille Alkohol im Blut befuhr er am 4. April dieses Jahres um 23.50 Uhr in Zickzacklinien den Gehweg an der Stadtseeallee.

„Ich weiß nichts mehr davon“, gab er vor dem Stendaler Amtsgericht an. Nur, dass er mit einem „Kumpel Party machen“ wollte. Das sei am Vormittag gewesen. Danach fehle ihm jegliche Erinnerung. Er wisse nicht, dass ihn die Polizei angehalten und zur Blutentnahme mit ins Krankenhaus genommen habe. Am nächsten Morgen sei er zu Hause aufgewacht. Ähnlich sei es auch am 10. Juni gewesen. Da hat ihn laut Anklage die Polizei gegen Mitternacht in der Dr. Kurt-Schumacher-Straße angetroffen – mit einem Blutalkoholwert von 2,5 Promille. Und „natürlich“ wieder auf dem Rad. Daraufhin hätte er am 22. Juni eine stationäre Entgiftung begonnen, die in eine derzeit andauernde Therapie in einer Magdeburger Einrichtung mündete.

„Jetzt sehe ich die Welt mit ganz anderen Augen“, gab er sich einsichtig. Die Therapie laufe gut, bestätigte denn auch seine Bewährungshelferin. Zur Tatzeit stand der Angeklagte nämlich schon unter Bewährung. Überhaupt ist er bereits ein Dutzend Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Immer war laut Bewährungshelferin dabei Alkohol im Spiel: „Wenn er trinkt, kennt er kein Maß.“

Bislang sei er immer beratungsresistent gewesen, wenn es um eine Alkoholtherapie ging. Jetzt hat er sich nach eigenen Angaben aber von seiner Freundin getrennt, die dem Alkohol auch nicht abhold sei, und erkannt: „Viele meiner Freunde waren nicht die richtigen.“

Den Ausschlag für die Therapie gab indes nicht, dass er zweimal betrunken auf dem Rad erwischt worden war. Vielmehr sei er nach einem Trinkgelage nach dem 11. Juni verletzt auf die Intensivstation des Krankenhauses gekommen. Und dort hätte man bei ihm einen Blutalkoholwert von 5,1 Promille festgestellt. „Ja, ich bin Alkoholiker, aber ich will davon loskommen“, sagte der Mittdreißiger, der zwar keinen Berufsabschluss hat, diesen aber nachholen will. „Die Therapie war die einzig richtige Entscheidung, allein kommt man da nicht raus. Die Justiz kann nicht zuschauen, wenn jemand regelmäßig Straftaten begeht“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Fortsetzung der Therapie schrieb ihm das Gericht als Auflage ins Urteil. Hält er sich nicht daran, muss er die drei Monate Gefängnis absitzen. Und dazu eine im Vorjahr zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. Das Urteil nahm der Angeklagte am Ende der Verhandlung sofort an.