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Amtsgericht Schwarzfahrt bleibt ohne Folgen

Ein Stendaler sollte während der Zugfahrt für ein ICE-Ticket 339 Euro zahlen. Das konnte er sich nicht leisten und es kam zur Anklage.

Von Wolfgang Biermann 19.02.2018, 15:00

Stendal l Die Schwarzfahrt mit einem ICE bleibt für einen Stendaler Wiederholungstäter folgenlos. Das Amtsgericht stellte am zweiten Prozesstag das Verfahren ohne jegliche Auflagen zu Lasten der Staatskasse ein. Weil er am

28. September vorigen Jahres in Göttingen in einem ICE von Basel nach Berlin bei der Fahrkartenkontrolle kein Ticket vorweisen und aufgrund Geldmangels auch keines erwerben konnte, hatte die Bahn AG Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, die zum Prozess führte.

Der 33-Jährige, der bis 2014 eine Art Dauerkunde bei Gericht war, gab an, dass er aus Zeitgründen in Fulda beim Umsteigen vor Antritt der Fahrt mit dem ICE kein Ticket mehr habe kaufen können. Dabei sei er an jenem Tag schon von Stuttgart unterwegs gewesen, mit einem Online-Ticket, das ihm ein Freund überlassen hätte. Und das angeblich nur bis Fulda galt. Als der Schaffner nun in Göttingen zur Kontrolle erschien, will er sich gemeldet haben, weil er ein Ticket hätte kaufen wollen.

„Ich dachte so etwa 120 Euro, das wäre in Ordnung gewesen. So viel Geld hatte ich dabei“, so der Angeklagte. Doch statt dessen hätte der Schaffner ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 339 Euro haben wollen, wobei die Fahrt laut Gericht von Fulda wohl eigentlich nur 145 Euro kosten würde. Damit sei der Bahn auch nur ein Schaden in dieser Höhe entstanden, so man dem Angeklagten glauben könne.

Die Staatsanwältin tat es offensichtlich nicht. Sie wollte keine vom Richter angeregte Verfahrenseinstellung, sondern den Fall aufgeklärt haben. Dazu beraumte das Gericht einen Fortsetzungstermin an. Der Zugschaffner sollte als Zeuge geladen werden. Der hatte in seinem Anzeigeformular vermerkt, dass der Angeklagte kein Ticket habe kaufen wollen, sich „ansonsten aber sehr kooperativ gezeigt“ habe.

Erklären sollte der Schaffner im Fortsetzungstermin auch, warum er den Angeklagten nicht einfach auf dem nächsten Haltbahnhof des ICE verwiesen hat, um damit den der Bahn entstandenen Schaden zu minimieren. Doch der Zugbegleiter erschien zum Fortsetzungstermin trotz nachgewiesener ordnungsgemäßer Ladung nicht. Die Gründe für sein Nichterscheinen teilte die Bahn nicht mit.

Nun stand die Frage, die Aufklärung des Sachverhalts weiter zu betreiben oder das Verfahren aus prozess-ökonomischen Gründen einzustellen. Wegen der relativ geringen Schadenshöhe stimmte die Staatsanwältin letztlich unter Anmeldung von Bedenken einer Einstellung zu. Und der Angeklagte auch. Die bis dato aufgelaufenen Verfahrens- kosten trägt die Landeskasse und der Angeklagte seine eigenen, um vor Gericht zu erscheinen.