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Amtsgericht Stendal Betrunken im Auto unterwegs

Ein 25-Jähriger aus Stendal muss für zehn Monate ins Gefängnis. Er stand unter Bewährung und fuhr besoffen Auto.

Von Wolfgang Biermann 28.02.2017, 18:49

Stendal l Gemessen an den vorangegangenen zwei Verhandlungstagen ging der skurrile Prozess um einen Skoda, mit dem zwei betrunkene Männer an einem Tag gefahren sind und dabei kurz hintereinander von der Polizei erwischt wurden, völlig unspektakulär zu Ende. Das Amtsgericht Stendal verurteilte den nach eigenen Angaben derzeit obdachlosen Angeklagten wegen Trunkenheit im Verkehr zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Überraschend hatte der gerichtsbekannte 25-Jährige, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, am dritten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt. Beim Prozessauftakt hatte er sich überhaupt nicht geäußert und beim Fortsetzungstermin angegeben, er hätte wegen einer Beinverletzung gar nicht gefahren sein können. Daraufhin hatte Richterin Petra Ludwig seine behandelnde Ärztin als Zeugin geladen. Doch die musste nun aufgrund des Geständnisses nicht mehr aussagen. Auch die anderen acht Zeugen nicht, die alle schon einmal ausgesagt hatten, aber noch einmal gehört werden sollten, um zu klären, ob der Angeklagte eine Beinverletzung hatte oder nicht.

Zum Geschehen, wie es nunmehr feststeht: Am Abend des 20. August vorigen Jahres hatte die Polizei nach einem anonymen Hinweis in Schönhausen den Fahrzeughalter, einen 27-Jährigen, am Steuer seines blauen Skoda festgestellt und ihn zur Blutentnahme nach Stendal gebracht. Die ergab 2,18 Promille. Diese Trunkenheitsfahrt ist rechtskräftig per schriftlichem Strafbefehl mit einer Geldstrafe geahndet worden.

Im Auto befanden sich laut Polizei als Mitfahrer der Angeklagte und ein weiterer Mann, beide augenscheinlich betrunken. Sie sollten zu Fuß nach Hause gehen, was sie aber offensichtlich nicht taten. Wenig später erfolgte eine neue Meldung an die Polizei: Besagter Skoda habe beim Wenden auf der B 107 eine Zufahrt verfehlt und stehe nunmehr rückwärts zwischen Schönhausen und Hohengöhren im Graben. Am Steuer fanden die Beamten den Angeklagten vor. Zwei andere Polizisten brachten diesen zur Blutentnahme nach Stendal.

Unterwegs plauderte der 25-Jähriger laut Aussage der Beamten offenbar munter drauflos und erzählte – trotz Belehrung als Beschuldigter nichts sagen zu müssen –, dass er „Scheiße gebaut“ habe und „für die Sache einstehen“ wolle.

Die Blutentnahme ergab bei ihm einen Wert von 1,61 Promille. Für eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung sahen Staatsanwältin und Richterin, im Gegensatz zum Verteidiger, aufgrund mangelnder positiver Sozialprognose keinerlei Spielraum. Zur aktuellen Haftstrafe erwartet den Angeklagten nunmehr auch noch der Widerruf der letzten Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Vorjahr.