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Amtsgericht Stendal Einkaufstour mit geklauter EC-Karte

Ein 36-jähriger Havelberger bekam vom Amtsgericht Stendal eine Haftsstrafe von einem Jahr auf Bewährung aufgebrummt.

Von Wolfgang Biermann 19.04.2017, 17:00

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat vor kurzem am Ende des zweiten Prozesstages einen Mann aus Havelberg wegen achtfachen Betruges, einmal davon in Tateinheit mit Urkundenfälschung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung, unter Einbeziehung einer vorherigen Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der 36-jährige Arbeitslose 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin wurde mangels Beweisen freigesprochen, weil der Angeklagte alle Taten allein auf sich genommen hatte.

Mit dem Diebstahl einer EC-Karte begann die lange Reihe an Straftaten. Bei der Haushaltsauflösung auf Bitten einer Bekannten fand der Angeklagte in einem Schrank die nagelneue EC-Karte des in ein Altenheim umgezogenen Wohnungsinhabers – samt Geheimzahl. Doch statt die Karte abzugeben, behielt er sie und ging damit auf Einkaufstour.

Zunächst hob er an Geldautomaten kurz hintereinander insgesamt 1500 Euro in bar ab und lud die Geldkarte mit 200 Euro auf. Sodann kaufte er ein Notebook für 649 Euro, eine Waschmaschine für 442,99 Euro, wofür er einen sogenannten Lastschriftbeleg fälschte, und schließlich noch ein Kinderfahrrad für 289,95 Euro. Der Kauf einer Polstergarnitur für 1400 Euro scheiterte letztlich nur daran, dass der Verkäufer zur EC-Karte den Personalausweis des Kartenbesitzers sehen wollte, den der Angeklagte natürlich nicht hatte.

Drei weitere Strafverfahren gegen ihn wurden im Hinblick auf die Haupttaten eingestellt: Bedrohung einer Verkäuferin, Sachbeschädigung und das Nichtmelden einer Arbeit ans Jobcenter. „Das mit der EC-Karte war eine Dummheit“, gab sich der Angeklagte reumütig. Seiner mitangeklagten Lebensgefährtin will er erzählt haben, dass er die Karte gefunden hatte. Sie hätte ihm dazu geraten, die Karte abzugeben.

Die Frage, warum er das denn nicht getan habe, blieb unbeantwortet. Die Verlockung war wohl zu groß. Für die bislang einmal wegen Urkundenfälschung vorbestrafte Lebensgefährtin war der Freispruch, den Staatsanwältin und Verteidiger in seltener Einmütigkeit beantragt hatten, quasi ein Geburtstagsgeschenk. Denn just am zweiten Prozesstag vollendete die Mutter von zwei Kindern ihr 37. Lebensjahr.

„Eine kleine Sanktion muss sein, um dem Angeklagten das Unrecht der Taten vor Augen zuführen.“ Damit begründete Richter Thomas Schulz die 100 Stunden gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage für den Angeklagten.