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Aus dem Gericht Betreuer mit Eisenstange attackiert

Weil er zwei Betreuer mit einer Eisenstange angegriffen hat, kommt ein 42-Jähriger in den Maßregelvollzug.

Von Wolfgang Biermann 20.02.2017, 23:01

Stendal l Das Landgericht hat am Donnerstag in einem sogenannten Sicherungsverfahren um versuchten Totschlag das Urteil gesprochen und angeordnet, den 42-jährigen Beschuldigten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses (Maßregelvollzug) unterzubringen. Wie vom Prozessauftakt am 3. Februar berichtet, wurde der Bewohner einer Stendaler Betreuungseinrichtung für geistig und/oder körperlich Behinderte beschuldigt, am 24. Juli vorigen Jahres in Tötungsabsicht mit einer Eisenstange auf zwei Betreuer losgegangen zu sein, wobei einer von ihnen an der Hand verletzt wurde.

Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah die Tat letztlich nicht als versuchten Totschlag, sondern als gefährliche Körperverletzung an, weil eine Tötungsabsicht nicht erkennbar gewesen sei. Die Richter stützen ihr Urteil vor allem auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters Dr. Muhammad Zoalfikar Hasan. Dieser hatte dem Angeklagten eine „mittelgradige Intelligenzminderung“ sowie eine „Verhaltensstörung“ bescheinigt. Zukünftig ginge von dem untherapierten 42-Jährigen eine latente Gefährlichkeit aus, weil nicht gewährleistet werden könne, dass er seine Medikamente nehme und daher eine Wiederholungsgefahr für die Allgemeinheit bestehe, so der Gutachter.

Am Tattag soll laute Musik im Zimmer des Beschuldigten der Auslöser für das Geschehen gewesen sein. Mit der Eisenstange bewaffnet hat er demnach das Zimmer der Betreuer betreten und unvermittelt versucht, „gezielt auf den Kopf“ auf diese einzuschlagen. Die Betreuer hatten die Schläge mit Stühlen parieren können. Der Angeklagte hatte hingegen angegeben, dass die Betreuer mit den Stühlen auf ihn losgegangen seien. Schon mehrfach hat es laut Gericht Probleme mit dem 42-Jährigen gegeben. So soll er unter anderem eine Reinigungskraft eine Treppe heruntergestoßen haben. Nach dem Geschehen am 24. Juli hatte die Betreuungseinrichtung den Heimvertrag mit dem Beschuldigten, der seit dem Tattag schon vorläufig in der Psychiatrie untergebracht ist, rechtswirksam gekündigt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, da der Angeklagte, seine Verteidigerin und die Staatsanwältin Rechtsmittelverzicht erklärten.