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Aus dem Gericht Lehrling darf noch Trecker fahren

Ein 23-jähriger Mann ist wegen Trunkenheit am Steuer vom Amtsgericht Stendal zu einer Geldstrafe veurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 13.06.2017, 16:26

Stendal l Ein 23-Jähriger aus dem Land Brandenburg, der innerhalb seiner dreijährigen landwirtschaftlichen Ausbildung in Iden einen Lehrgang absolvierte, ist am Abend des 18. Januar dieses Jahres von der Polizei im Wischedorf am Steuer eines VW Caddy mit einem Blutalkoholwert von 1,16 Promille erwischt worden. Eine Atemalkoholkontrolle hatte direkt am Tatort, auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes, einen Wert von 1,22 Promille ergeben. Daraufhin hatte die Polizei eine Blutprobe angeordnet.

Dafür muss der Lehrling im dritten Lehrjahr laut Urteil des Amtsgerichts Stendal nunmehr 30 Tagessätze zu je 15 Euro (450 Euro) an Geldstrafe zahlen. Außerdem verhängte das Gericht eine siebenmonatige Sperrfrist zur möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Davon ausgenommen hat Richter Thomas Schulz lediglich die Führerscheinklasse T – T wie Traktor. Speziell darauf hatte auch der Einspruch des Angeklagten gegen einen im Vorfeld vom Gericht erlassenen Strafbefehl durch gezielt. Er bräuchte die Klasse T unbedingt, weil er sonst nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werde, argumentierte sein Verteidiger und hatte letztlich Erfolg damit.

„Ich bin kein Trinker“, sagte der Angeklagte. Er hätte an jenem Abend nur „ein, zwei Bier getrunken“. Von zwei Bier bekäme man aber keinen Blutalkoholwert von 1,16 Promille, hielt ihm Richter Schulz vor. Mit 1,1 Promille sei die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten gewesen. Aufmerksam geworden war die Polizei am Tatabend durch einen „Polenböller“, den der Angeklagte aber nicht gezündet haben will. Ein „anderer“ aus seinem Umfeld hätte den verbotenen Böller geworfen. Wer, wollte er nicht sagen. Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz war auch nicht angeklagt.

Ein gänzlich unbeschriebenes Blatt im rechtlichen Sinn ist der 23-Jährige nicht. Laut Flensburger Verkehrsregisterauszug waren ihm 2015 ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 200 Euro aufgebrummt worden, weil er innerorts statt mit Tempo 50 mit 98 km/h geblitzt wurde. „Ihre alte Fahrerlaubnis ist insgesamt erloschen, Sie können aber für die Klasse T sofort eine neue beantragen. Für die übrigen Klassen aber erst nach Ablauf von sieben Monaten“, gab Richter Schulz dem Angeklagten mit auf den Weg. Ob das tatsächlich so funktioniert, stellten Richter und Staatsanwalt infrage. Denn die Prüfungen sollen noch im Juni sein. Und in der Kürze der Zeit werde der Angeklagte wohl kaum die Klasse T bei der Landkreisbehörde wiedererlangt haben, weil Verwaltungsakte erfahrungsgemäß etwas länger bräuchten.