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Aus dem Gericht Sexueller Missbrauch an Elfjährigem

Vor dem Landgericht Stendal wird derzeit der Fall eines 49-Jährigen verhandelt, der einen Elfjährigen sexuell missbraucht haben soll.

Von Wolfgang Biermann 26.04.2017, 16:31

Stendal l Seit Mittwoch steht ein 49-jähriger Stendaler vor der Jugendkammer am Landgericht Stendal. Die Staatsanwaltschaft legt ihm schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes zur Last. Die Tat liegt schon fast vier Jahre zurück.

Laut Anklage soll der heute 49-Jährige in der Nacht zum 15. Juli 2013 an einem damals elfjährigen Jungen, der in seiner Wohnung zusammen mit der Mutter nächtigte, sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Zugleich soll er den Jungen aufgefordert haben, an ihm ähnliche Handlungen auszuführen. Der Angeklagte gab die Tatvorwürfe zu.

Mit „Es tut mir leid“, leitete er sein Geständnis ein. Darin räumte er sogar über die Anklage hinausgehende Tatvorwürfe ein. Vor der Tat hätte er reichlich Alkohol mit der ihm gut bekannten Kindesmutter und seiner damaligen Lebensgefährtin konsumiert. Es sei spät geworden und er „angetrunken“ gewesen. Die beiden Frauen hätten im Wohnzimmer übernachtet. Er hätte sich mit dem Jungen im Schlafzimmer eine Liege geteilt und sich zu dem bereits schlafenden Jungen gelegt. So sei es dann zu den Handlungen gekommen.

„Das bleibt aber unter uns“, habe er dem offenbar aus einem schwierigen familiären Umfeld stammenden Jungen danach aufgegeben. Er stehe nicht auf kleine Kinder. Sexuell sei er auf Frauen orientiert. Allerdings habe er auch schon eine gleichgeschlechtliche Beziehung zu einem Mann gehabt. Das Geschehen vom August 2013 wurde offensichtlich totgeschwiegen. Der Angeklagte hatte angegeben, dass es nach dem Geschehen nur noch wenig Kontakt gegeben hätte.

Wie die sorgeberechtigte Großmutter des heute fast 15-Jährigen als Zeugin aussagte, habe sich der Junge verändert. Er sei „in sich gekehrt, ritze sich und hat auch schon mal Selbstmordgedanken geäußert“, gab sie an. Ihr Enkel habe sich ihr etwa ein Jahr nach dem Geschehen „nach und nach“ anvertraut. Eine Anzeige hätte er aber aus Angst vor dem Angeklagten nicht erstatten wollen.

Angst habe er auch jetzt noch – vor der Aussage im Gericht, wo er dem Angeklagten gegenübersitzen müsse. Weil der Angeklagte die Tat umfassend gestanden hat sowie „aus opferschutzrechlichen Gründen“ erspart die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler aber dem Jungen die für den nächsten Prozesstag angesetzte Aussage.

Entgegen der ursprünglichen Planung, die von vier Prozesstagen ausging, ist dann auch schon nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Urteil vorgesehen. Herausgekommen war das Ganze übrigens erst im Vorjahr, als die Polizei in einem anderen Zusammenhang bei der Befragung des Jungen die Ritzungen feststellte.