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Aus dem Gericht Wichtige Zeugin hat „keine Lust“

Der Prozess um den 33-Jährigen, der eine Soldatin in Stendal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll, geht weiter.

Von Wolfgang Biermann 11.05.2017, 23:01

Stendal l „Mach hinne!“ Diese harsche Aufforderung an eine ihrem Harndrang am Rande des Stendaler Parkplatzes Wüste Worth nachgebende Freundin am frühen Morgen des 29. Oktober vorigen Jahres brachte einer 25-jährigen Soldatin offenbar infolge einer Verwechslung einen heftigen Faustschlag ins Gesicht mit Krankenhausbehandlung und einwöchiger Krankschreibung ein. Dieser Schlag wiederum brachte einen 33-Jährigen aus einem Dorf bei Stendal auf die Anklagebank im Amtsgericht. In ihm erkannte die Geschlagene schon beim Prozess­auftakt am 22. März den Täter wieder. So weit so gut.

Weitere Zeugen sollen diesen Schlag gesehen haben, von dem der Angeklagte beteuert, ihn nicht ausgeführt zu haben, weil er an diesem Tag überhaupt nicht in Stendal gewesen sei. Mehrere Zeugen, die am Tatmorgen nach durchzechter Nacht allesamt zumindest leicht alkoholisiert waren, gaben an, nur vom Hörensagen etwas mitbekommen zu haben. Und die eine, die es genau gesehen haben soll, folgte ihrer Ladung zur Zeugenaussage nicht. „Keine Lust“ zitierte eine andere Zeugin die Aussageunwillige. Dafür hatte diese wie berichtet vom Gericht ein Ordnungsgeld von 300 Euro aufgebrummt bekommen.

Die zum dritten Prozesstag angeordnete Vorführung durch die Polizei blieb erfolglos, weil die junge Frau von den Beamten nicht in ihrer Wohnung angetroffen wurde. Und auch der zweite Vorführversuch am vierten Verhandlungstag ging sprichwörtlich in die Hose. Freiwillig kam indes die junge Frau als Zeugin, an die das Opfer den Ruf „Mach hinne!“ gerichtet hatte.

Die 27-Jährige sagte aus, dass sie ebenfalls nichts von dem Schlag gegen die 25-jährige Soldatin mitbekommen habe, weil sie ja beim Verrichten ihrer Notdurft gewesen sei und das Geschehen sich nicht in ihrer Sichtweite abgespielt habe. Immerhin bestätigte die Zeugin, wie zuvor schon eine andere Zeugin, dass der Angeklagte entgegen seiner Behauptung wohl doch am Ort des Geschehens war.

Fehlt als letztes Glied in der Beweiskette immer noch die aussageunwillige Zeugin. Ihretwegen wird es nun einen weiteren Prozesstermin geben, den fünften mittlerweile.

Den ebenfalls angeklagten Anbau von Rauschgift in einer Mini-Cannabis-Indoorplantage, die von der Polizei im Vorjahr bei einer Razzia in seinem Schlafzimmer ausgehoben worden war, hatte der 33-Jährige sofort eingeräumt. Dafür drohen ihm nach dem Betäubungsmittelgesetz allein bis zu fünf Jahre Gefängnis.