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Aus dem Gericht Zettel an Autoscheibe reicht nicht

Weil sie sich trotz Hinterlassens einer Nachricht unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, wurde eine Stendalerin jetzt verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 24.09.2015, 17:00

Stendal l Einen Unfall mit einem Schaden von über 1600 Euro in der Bahnhofsvorstadt der Rolandstadt verursacht und einfach weggefahren zu sein, wurde einer 40-jährigen, bislang rechtlich unbescholtenen Stendalerin vorgeworfen. Weil sie die gesetzlich vorgeschriebene Warte- und Vorstellungspflicht verletzt hat, muss sie nun laut Urteil des Stendaler Amtsgerichtes 375 Euro Strafe zahlen und zudem ihr Auto einen Monat stehen lassen, weil das Gericht zusätzlich noch ein Fahrverbot verhängt hat.

Sie habe wohl einen Zettel mit ihrer Telefonnummer an die Windschutzscheibe des angefahrenen Autos geheftet, diese sei aber nicht vollständig gewesen. Außerdem reiche ein Zettel „auf gar keinen Fall aus, noch dazu wenn die Nummer falsch ist“, begründete Strafrichterin Petra Ludwig das Urteil, mit dem sie in der Strafhöhe 125 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb. Die aber hatte kein Fahrverbot gefordert.

Am Abend des 3. Mai hatte der Fahrer eines Volkswagens festgestellt, dass sein Auto beschädigt ist. Der 35-Jährige gab als Zeuge an, dass er versucht habe, die auf dem Zettel vorgefundene Nummer anzurufen. Als dies nicht funktionierte, habe er Anzeige bei der Polizei erstattet. Von einem Nachbarn habe er Tage später die Unfallverursacherin genannt bekommen.

Die wohnt auch noch in der Nachbarschaft. Sie habe sich per Brief bei ihm entschuldigt und um eine gütliche Klärung ohne Polizei gebeten. Das sei nicht möglich, die Fahrerflucht werde von Amts wegen verfolgt, habe er indes von der Polizei erfahren. So kam es zum Prozess.

Den von der Versicherung der Angeklagten regulierten Schaden in Höhe von 1625,33 Euro habe er nicht reparieren lassen, sondern habe das 15 Jahre alte Auto samt Schaden vier Wochen nach dem Unfall verkauft, sagte der Zeuge weiter aus.

Die Angeklagte sei durch eine Prüfung im Berufsleben angespannt, aber nicht in Eile gewesen. Sie gab die Unfallflucht wohl zu, zeigte sich aber uneinsichtig. Sie meinte mit dem Anbringen des Zettels bar jeder Schuld zu sein. „Der Besitzer hätte sich ja auch kümmern können.“ Ja wie denn, wenn er keine Angaben zum Verursacher habe, reagierte Richterin Petra Ludwig ungehalten. „So geht das nicht. Dafür ist ein Denkzettel erforderlich.“

Hätte sich die Angeklagte einsichtiger verhalten, hätte die Richterin allem Anschein nach auf den Ausspruch des einmonatigen Fahrverbotes verzichtet, ließ sie erkennen.