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Aus dem Gericht Milde Strafe für Drogenfahrt

Vorm Landgericht Stendal wurde der Fall eines 29-Jährigen verhandelt, der unter Drogeneinfluss, aber ohne Papiere am Steuer erwischt wurde.

Von Wolfgang Biermann 08.06.2017, 10:40

Stendal l Die Polizei hat bei einer Verkehrskontrolle in Buchholz am 14. November vorigen Jahres einen 29-Jährigen aus der Region Tangerhütte am Steuer eines VW Polo festgestellt. Wegen einer Trunkenheitsfahrt war ihm die Fahrerlaubnis 2014 entzogen worden. Beim Drogenschnelltest reagierte das Messgerät positiv, so dass die Beamten eine Blutentnahme veranlassten, die ihren Verdacht bestätigte: Amphetamine. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten, der 2015 schon einmal ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro, verzichtete aber auf eine gesonderte Sperrfrist für den Wiedererwerb der Fahrerlaubnis.

„Dumme Sache", gestand der 29-Jährige ein. Aus falsch verstandener Freundschaft hätte er sich dazu verleiten lassen, sich einfach das Auto der Lebensgefährtin zu nehmen, um zu einem Kumpel zu fahren und dessen angeblichen Streit mit der Partnerin zu schlichten. Weil er so müde gewesen sei und er morgens früh hätte zur Arbeit müssen, hätte ihm der Kumpel ein „weißes Pulver" angeboten, von dem er nicht gewusst haben will, dass es sich um aufputschende Amphetamine handelte. Er hätte vorher „noch nie was genommen", erklärte der als Bauhelfer tätige Angeklagte. Den Kontakt zu dem Freund hätte er inzwischen abgebrochen. „Ich bereue die Fahrt und möchte unbedingt eine MPU machen", so der Angeklagte, auch weil sein Chef ihn gerne flexibler einsetzen würde.

Die MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) ist bekanntlich nach Feststellung von Alkohol- oder Rauschgiftfahrten zumeist Voraussetzung zum Wiedererwerb der Fahrerlaubnis. Die Anordnung der MPU liegt laut Gericht im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Schon einmal hätte er eine Arbeitsstelle wegen fehlenden Führerscheins verloren, sich jetzt aber im Vorfeld der Gerichtsverhandlung um professionelle Hilfe gekümmert, gab der 29-Jährige vor Gericht an.

Die Staatsanwältin sah wohl, „dass der erste Schritt getan" ist und beantragte deshalb keine Sperrfrist. Sie forderte aber eine Geldstrafe von 3240 Euro. Doch das Gericht hielt 1125 Euro für ausreichend. „Das Urteil ist ein Vertrauensvorschuss, jetzt müssen Sie den Worten Taten folgen lassen", hieß es in der Begründung der laut Gericht „milden Strafe".