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Autodiebstahl Angeklagte scheitern am Bundesgericht

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Urteile des Landgerichts Stendal überprüft. Es ging um Raub und Körperverletzung.

Von Wolfgang Biermann 07.02.2017, 16:11

Stendal l Das Urteil des Landgerichts Stendal gegen drei Männer, in deren Prozess es um den Raub und Diebstahl von Luxuslimousinen – unter anderem einen Audi A 7 in der Stendaler Georgenstraße – sowie gefährliche Körperverletzung, Brandstiftung und andere schwerwiegende Straftaten ging, ist vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt worden. Am 2. Juni hatte das Landgericht den 28-jährigen Hauptangeklagten aus Tangerhütte zu achteinhalb Jahren Haft sowie zur Zahlung von 1400 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein 37-Jähriger aus der Region Tangerhütte muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Und ein Magdeburger hat eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zu zahlen. Der Vierte im Quartett hatte seine 1800 Euro-Geldstrafe akzeptiert und keine Revision eingelegt. Die Männer hatten gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu Haft- und Geldstrafen Revision eingeladen. Diese wurde am 21. Dezember vom BGH als „unbegründet verworfen“.

Zum Jahreswechsel hat das Landgericht in Stendal aber noch weitere Post aus Karlsruhe bekommen, denn die Richter am Bundesgerichtshof hatten zwei weitere Urteile ihrer Stendaler Kollegen gemäß Revisionsantrag zu überprüfen. Dabei ging es ebenfalls um Prozesse, die im Vorjahr für einiges Aufsehen gesorgt hatten.

Im zweiten Fall hoben die Karlsruher Richter am 22. Dezember ein Urteil des Landgerichts vom 11. April vorigen Jahres auf. Ein 32-jähriger Stendaler war wegen Diebstahls in 13 Fällen – er hatte Autos aufgebrochen, um mit dem Diebesgut seine Drogensucht zu finanzieren – zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich war seine unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie (Maßregelvollzug) angeordnet worden. „Das Urteil hinsichtlich der Unterbringung im Maßregelvollzug ist vom BGH aufgehoben und quasi auf Null gesetzt worden; eine andere Kammer hier am Landgericht muss darüber neu entscheiden“, sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage. Wann, das sei noch offen.

Im dritten Fall – einem Sonderfall – hat ein Urteil des Landgerichts wiederum Bestand. Die Schwurgerichtskammer hatte am 23. August eine 52-jährige Frau aus Gardelegen unbefristet in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Sie hatte laut Urteil im Zustand der Schuldunfähigkeit ihrer 81-jährigen Mutter einen lebensgefährlichen Tritt gegen den Kopf verpasst. Im Auftrag ihrer Mandantin legte die Verteidigerin gegen das Urteil Revision ein, zog diese aber – auf Verlangen ihrer Mandantin – zurück. Die 52-Jährige legte wenig später selbst Revision ein. Der BGH entschied nun, dass die erste Revisionsrücknahme gültig sei. Damit hat das Landgerichtsurteil Bestand.