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Berufungsprozess Fast drei Jahre hinter Gitter

Die Berufungskammer am Landgericht Stendal hat einen 38-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 19.05.2017, 14:45

Stendal l  Der Angeklagte gilt als einer der vier Haupttäter in einem fast halbjährigen Prozess um den Raub beziehungsweise Diebstahl von Luxuslimousinen und war am 2. Juni vorigen Jahres zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die Richter sahen es damals als erwiesen an, dass sich der 38-Jährige der Brandstiftung, des Trickdiebstahls in Tateinheit mit Amtsanmaßung sowie der versuchten Hehlerei schuldig gemacht hat. Dem Quartett wurden in unterschiedlicher Tatbeteiligung der Raub eines BMW in Magdeburg, die als Diebstahl gewertete spektakuläre Wegnahme eine Audi S3 auf der A 2 durch die als Polizisten verkleideten Täter sowie weitere Straftaten zugerechnet. Dass sie es waren, die einem Stendaler mit vorgehaltenem Elektroschocker in der Georgenstraße einen Audi A7 (Wert 50.000 Euro) raubten, konnte nicht bewiesen werden. Nur, dass sie diesen Wagen auf dem ehemaligen Flugplatz Mahlwinkel in Brand setzten, wobei der 39-Jährige seine DNA als Visitenkarte hinterlassen hatte.

Ebenso ungeklärt blieb ihre Beteiligung am Diebstahl von sechs Lastwagen und diversem Werkzeug einer hiesigen Firma im Gesamtwert von 200.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts erst kurz vor Weihnachten zurückgewiesen.

Mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes vom 12. Dezember 2014 hatte der 38-Jährige jetzt mehr Glück. In jenem Prozess war er wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte beim Parkfest 2014 einen damals 28-jährigen Besucher zusammenschlug. Das Opfer erlitt multiple Prellungen und Verletzungen.

Unter Einbeziehung des Landgerichtsurteils vom 2. Juni 2016 verurteilte die Berufungskammer den Angeklagten nun zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis. „Bei der Bildung einer Gesamtstrafe darf nicht einfach addiert werden“, erläuterte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage der Volksstimme. Es habe also eine Art Rabatt für den 38-Jährigen gegeben. Demnach sei die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beim Parkfest lediglich mit drei Monaten als sogenannte Einsatzstrafe in das Gesamturteil eingeflossen.