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Burmeister-Prozess Mindestens 59 Verstöße

In mindestens 59 Fällen hat es in den letzten sechs Jahren der Burmeister-Ära im Baubereich der Stendaler Sparkasse Verstöße gegeben.

29.01.2016, 23:01

Stendal l Hermann Dreyer kennt Stendals Gerichtssäle inzwischen gut. Der Revisionsdirektor des Ostdeutschen Sparkassenverbandes ist nicht das erste Mal als Zeuge im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Vorwürfe gegen den langjährigen Sparkassenchef Dieter Burmeister und für die Bauprojekte zuständigen Ex-Abteilungsleiter Gerhard U. geladen. Doch erstmals konnte er in der vorigen Woche im Schadensersatzprozess des Kreditinstituts gegen seinen Ex-Vorstandsvorsitzenden ausführlich seine Prüfungsergebnisse im Baubereich aufblättern.

Gut zweieinhalb Stunden erläuterte Dreyer, was er und seine Prüfer innerhalb eines Jahres unter die Lupe genommen und entdeckt hatten.

Sein Fazit, nach dem er zu mehr als einem Dutzend der Fälle befragt worden war: Es gab keine Regelungen für Kontrollen und Vertragsmanagement. Das Vier-Augen-Prinzip war außer Kraft gesetzt.

Eine sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen sei zwar nicht die Aufgabe eines Vorstandsvorsitzenden, betonte Dreyer. Für die „Mängel bei der Geschäftsorganisation“ sei er jedoch verantwortlich: „Wenn offene Punkte geregelt gewesen wären, hätte vorher gehandelt werden können.“ Und: „Signifikante Überschreitungen“ bei den Baukosten hätten „Anlass für Nachfragen sein müssen“. Allein bei Stichproben „hätte das auffallen müssen“.

„Recht allgemein“ seien die Aufträge für Gutachten gehalten gewesen, die Gerhard U. von März bis Dezember 2012 für 18 Sparkassenbauten ausgelöst hatte. „Die Auftragsvergabe wurde nicht dokumentiert.“ Allgemein seien auch die insgesamt 38 840,02 Euro teuren Expertisen gewesen, „derart einfach, dass sie auch von Herrn U. selbst hätten erstellt werden können“, bemerkte der Wirtschaftsprüfer.

„Bemerkenswert“ fand Dreyer in seiner nüchternen Art, dass für die Beseitigung der festgestellten Mängel „weitgehend“ der Stendaler Bauunternehmer Hans-Joachim M. beauftragt wurde – mit dem der Bauprüfer über eine Firma in Canada „gesellschaftsrechtlich verbunden ist“.

Der Ex-Abteilungsleiter habe hier nicht nur gegen seine Kompetenzen verstoßen. „Wir haben den Nutzen der Gutachten generell nicht gesehen“, so der Prüfer trocken.

Kleiner Raum, hohe Kosten: 5,5 Quadratmeter ist er groß, der Putzmittelraum im Sparkassengebäude Poststraße. Auf Rechnungen in Höhe von 16 002,14 Euro stießen die Prüfer – 2900 Euro pro Quadratmeter. Dreyer: „Wir sehen keine Notwendigkeit einer derart teuren Renovierung.“ Sie lägen über den Kosten eines Neubaus.

Auch hier war die Auftragserteilung nicht dokumentiert worden. Zehn Rechnungen lagen den Prüfern vor. Auffällig: Es gab eine Abschlagszahlung ein halbes Jahr vor Fertigstellung ohne eine Leistungsübersicht. Die letzte Rechnung traf ein (und wurde beglichen), obwohl bereits drei Tage vorher die Schlussrechnung eingegangen war. Für Dreyer und seine Kollegen eine Scheinrechnung. In der Sprache der Prüfer war dieses ein „doloses Handeln“ – arglistig und trügerisch.

Auf 57 669,04 Euro beliefen sich die Kosten für Außenanlagen, Markise, Sanierung Parkplätze und den Umbau der Kassenanlage der Geschäftsstelle Seehausen. Diese Summe liegt um ein Vielfaches höher als die Grenze von 10 000 Euro, über die der Abteilungsleiter alleine entscheiden konnte. Doch die nach den eigenen Regualieren erforderliche Beauftragung durch den Vorstand konnten die Prüfer nicht entdecken.

„Auffällig“ fanden sie zudem abgerechnete Reparaturleistungen am Mauerwerk und an der Pergola, denn ein Jahr zuvor war für 18 000 Euro die Mauerwerkskonstruktion saniert worden. Da hätte die Gewährleistungspflicht greifen müssen.

Doch die Kontrolleure entdeckten auch, dass „identischen Positionen und Preise“ in einer anderen Rechnung vom gleichen Tage abgerechnet wurden. „Wir konnten nicht sehen, dass die Leistungen doppelt erbracht wurden.“ Klarer Fall für sie – eine Scheinrechnung.

Eine interessante Kostenexplosion entdeckten die Prüfer bei der Anschaffung neuer PVC-Rohre für die Geschäftsstelle Seehausen. Mehr als 3000 Euro hatte Bauunternehmer M. hier für den Auftrag abgerechnet. In Dreyers Augen 20-fach überteuert. Denn: Im Frühjahr 2013 berechnete eine andere Firma „für den identischen Sachverhalt“ lediglich 126,06 Euro.

 Auf 79 303,63 Euro beziffern die Prüfer die Gesamtkosten für den Weinkeller. „Diese Rechnungen konnten wir jedenfalls zuordnen“, fasste Dreyer eine wahre Puzzlearbeit des Prüferteams. zusammen. „Wir sind uns aber auch nicht sicher, ob wir alle Rechnungen erfasst haben“, räumte der Wirtschaftsprüfer ein.

Denn der 20 Quadratmeter große Raum in den Katakomben der Sparkassen war zwar mit Weinregal, Projektor mit Leinwand, gastronomischer Einrichtung, „vergleichsweise teurem Keramik-WC“, Wand- und Deckenmalerei sowie einer Alarmanlage ausgestattet worden. Doch die Bezeichnung „Weinkeller“ fand sich auf keiner der Rechnungen.

Gemeinsam mit der Innenrevision der Sparkasse nahmen die Prüfer die Fährten auf. Als sie ein für die Geschäftsstelle Osterburg deklariertes Aktenregal dort nicht finden konnten, fragten sie beim Möbelhersteller in Havelberg nach. Dort gab man dann zu, dass „auf Anweisung“ von Abteilungsleiter U. die Rechnung fürs Weinregal umdeklariert worden sei, gab Dreyer einen Einblick in die mühevollen Recherchen.

Auch WC-Keramik des Designers Colani sei „zunächst nicht zuzuordnen“ gewesen. „Bei einer Begehung haben wir danach gesucht und dann den Raum gefunden“ – neben dem Weinkeller.

„Wir haben keine betriebliche Notwendigkeit für die Errichtung des Raumes unmittelbar erkennen können“, fasste der Prüfer seine Einschätzung hier zusammen. Ein repräsentativer Ort für Kundenveranstaltungen sei auch für regionale Kreditinstitute nicht ungewöhnlich. „Dass man dafür Kunden durch Kellerräume führt, erschließt sich nicht.“

Für ihn ist zudem „ungewöhnlich“, dass „im Bereich der Sparkasse niemand von diesem Raum wusste“.

Burmeister-Anwalt Gerald Zimmer sprang hier seinem Mandanten bei: Der Raum sei „nicht unangemessen luxuriös“.

Sparkassenanwalt Bernhard Steinkühler konterte: „Das bezeichnen andere als Untreue.“