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Drogenmissbrauch Bewährung für Drogenbesitzer

Das Stendaler Amtsgericht verurteilte einen 56-Jährigen wegen des Besitzes von 1,2 Kilo Cannabis zu 6 Monaten Haft auf Bewährung.

Von Wolfgang Biermann 12.12.2016, 15:29

Stendal l Das Amtsgericht Stendal hat in der vergangenen Woche einen bislang nicht vorbestraften 56-Jährigen aus einem Dorf an der Elbe wegen des „Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ – es waren bei ihm 1,2 Kilo Cannabis gefunden worden – zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Schulz setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Angeklagt war ursprünglich Drogenhandel. Doch das habe man dem gebürtigen Baden-Württemberger nicht nachweisen können, befand Richter Schulz in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte hatte den Drogenbesitz wohl eingeräumt, ihn aber mit „Eigenbedarf“ begründet. Seit über 30 Jahren konsumiere er Rauschgift und trinke regelmäßig Alkohol. Die 1,2 Kilo Drogen hatte die Polizei bei einer Durchsuchung am 9. März dieses Jahres auf dem laut Polizei „verwahrlost wirkenden Grundstück“ an verschiedenen Stellen im Haus entdeckt.

Es blieb also nur eine Verurteilung wegen Besitzes, der im Regelfall mit einem Jahr Mindeststrafe bedroht ist. Da der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft ist, habe das Gericht jedoch einen minderschweren Fall angenommen, sagte Richter Schulz. Außerdem bescheinigte ein Kriminalpolizist, dass es sich bei dem Cannabis um „äußerst schlechte Qualität“ gehandelt habe, die wohl laut Urteil „kaum verkehrsfähig“ war.

Der Drogenanbau sei „höchst unprofessionell“ praktiziert worden. Er hätte „zwei bis drei Pflanzen“ auf seinem Grundstück gezüchtet, gab der Angeklagte an. Die hätten zwar „kurz geblüht“, seien dann aber „schnell verschimmelt“. Die von der Polizei gefundenen „Reste“ hätte er im Lagerfeuer verbrennen“ wollen, dieses aber „vergessen“ gehabt.

Ursprünglich wollte er nach eigenen Angaben selbst Wein herstellen und das Cannabis beimischen. Ungläubige Gesichter bei Gericht und Staatsanwaltschaft gab es auch, als er sagte, dass er die Drogen auch Wodka beimischen wollte. Das hätte er nur aus Angst vor einer Explosion nicht gemacht, weil er dazu den Wodka auf seinem Gaskocher hätte erhitzen müssen.

Fünf der sieben gehörten Zeugen, darunter ein 15-Jähriger, galten laut Gerichtsakten als „Kunden“ des Angeklagten. Die Polizei war durch „WhatsApp“-Nachrichten auf die fünf aufmerksam geworden. Sie machten allesamt von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, weil ihre Aussage im eigenen Ermittlungsfall auch gegen sie verwendet werden könnte.

„Typische Drogenfälle sehen anders aus“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer vorausgeschickt. Ihrer Strafforderung, dem sich der Verteidiger anschloss, folgte schließlich auch das Gericht mit dem Urteil, das vom Angeklagten auch sofort angenommen wurde.