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Gerichtsprozess Drei Jahre Gefängnis für Messerattacke

Ein 29-Jähriger muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. So entschied das Stendaler Landgericht.

Von Wolfgang Biermann 16.03.2017, 17:05

Stendal l In einem im Januar begonnenen Prozess um eine Bluttat, die sich am 16. September 2016 in der Frommhagenstraße in Stendal ereignete, hat das Landgericht am Dienstag das Urteil gesprochen und am Ende des siebten Verhandlungstages einen 29 Jahre alten Stendaler wegen gefährlicher Körperverletzung – unter Einbeziehung eines früheren Urteils – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und einem Monat verurteilt.

Zum Tathergang: Eine Attacke des Angeklagten mit einem Messer am helllichten Tag hätte einen 24-Jährigen fast das Leben gekostet und sorgte für einen Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften. Opfer und Angeklagter kannten sich. Sie waren offenbar Nebenbuhler und aufeinander eifersüchtig.

Nach vorangegangenem verbalen Streit, bei dem es um die Herausgabe eines Wohnungsschlüssels durch den Angeklagten ging, und gegenseitigen Beleidigungen kam es dann zu körperlichen Attacken. Wobei sich der Angeklagte zunächst noch in seiner Wohnung befand und das spätere Opfer auf dem Gehweg davor. Der Angeklagte schnappte sich sodann ein Küchenmesser mit zwölf Zentimeter langer Klinge und rannte damit auf die Straße.

Der 24-Jährige versuchte, mehreren Stichbewegungen auszuweichen und wurde dabei an der Hand verletzt. Der Angeklagte drängte ihn immer weiter auf die Kreuzung Frommhagenstraße/Prinzenstraße. Dort verpasste der 24-Jährige dem Angeklagten einen Faustschlag, sodass dieser zu Boden ging.

Sich wieder aufrappelnd stieß der Angeklagte dann das Messer derart heftig in den Körper des 24-Jährigen, dass die Klinge in dessen Bauch stecken blieb und schwere innere Verletzungen verursachte. Nach den Ausführungen von Rechtsmediziner Knut Brandstädter bestand akute Lebensgefahr. Das Opfer habe „Glück gehabt“, dass die Klinge steckenblieb und wie ein Pfropfen wirkte. Andernfalls wäre der 24-Jährige wohl verblutet.

Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Simone Henze-von Staden folgte mit ihrem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und sieben Monate gefordert hatte. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem ein Schmerzensgeld von 6000 Euro nebst Zinsen zahlen. Und er muss er ihm auch „künftige immaterielle und materielle Schäden ersetzen“. Die Verteidigerin hatte die Tat lediglich als Notwehr angesehen. Im Vorfeld sei ihr Mandant mehrfach verbal vom Opfer angegangen und sogar mit einem Messer bedroht worden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte bei vier weiteren angeklagten Taten eine Einstellung, weil die mögliche Strafe „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und Revision beim Bundesgerichtshof möglich.