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Gerichtsprozess Geldstrafe wegen Vollrausches

Wegen eines Unfalls mit 3,52 Promille stand ein 57-Jähriger jetzt vor dem Stendaler Amtsgericht.

Von Wolfgang Biermann 13.03.2017, 16:29

Stendal l Mit 3,52 Promille Alkohol im Blut verursachte ein vielfach vorbestrafter Radfahrer am späten Nachmittag des 11. Juli 2016 in Havelberg einen Crash mit einem Auto und beschädigte dieses dabei leicht. Der Angeklagte kam dabei zu Fall und kurzzeitig ins Krankenhaus.

Das Stendaler Amtsgericht verurteilte den nach eigenen Angaben alkoholkranken 57-Jährigen nicht wegen des angeklagten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, sondern wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Er habe sich zur Tatzeit im schuldunfähigen Zustand befunden, hieß es zu Begründung.

Soweit er sich erinnern könne, habe er an jenem Tag bei einem Kumpel „runden Geburtstag gefeiert“ und dort Bier und Whisky getrunken, wie viel, wisse er nicht mehr. Er wisse noch, dass er aufs Rad gestiegen sei, dann sei er „im Krankenhaus aufgewacht“. An den Unfall habe er keine Erinnerung.

Der Radfahrer sei in Schlangenlinien auf ihn zugekommen, sagte der 31-jährige Fahrer des Autos aus. Er sei ihm wohl weiträumig ausgewichen, aber trotzdem mit ihm kollidiert. Der im hinteren Bereich verursachte Schaden war mit 50 Euro ausgesprochen gering. Der Radfahrer war dabei zu Fall gekommen, sei aber ansprechbar gewesen und wurde vom Rettungswagen mit in ins Krankenhaus genommen.

Von dort aus hatte sich der offenbar unverletzte 57-Jährige zum Unfallort aufgemacht, fand dort aber sein Fahrrad nicht mehr vor. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich beim Autofahrer und versprach die Wiedergutmachung des Schadens.

Versprochen hat er auch, etwas gegen seine Alkoholkrankheit zu tun. Er habe auf Anraten einer Arbeitsamtsmitarbeiterin eine stationäre Langzeittherapie bei seinem Rententräger beantragt und werde diese in Kürze antreten.

22 Einträge hat der 57-Jährige in seinem Strafregister, den ersten erhielt er 1977 beim Kreisgericht in Naumburg. Alkoholdelikte ziehen sich wie ein roter Faden durch sein Leben. 2011 wurde er letztmalig verurteilt, seitdem hielt er sich straffrei. Das rechneten ihm Staatsanwalt und Gericht ebenso an wie sein Geständnis, die Entschuldigung, den Willen zur Wiedergutmachung des Schadens und zum Antritt einer Suchttherapie. Zudem sei er bei seiner Trunkenheitsfahrt auf dem Rad weitaus gefährdeter gewesen als der Autofahrer.

Es gab aber auch mahnende Worte in der Urteilsbegründung: „So darf man sich im Straßenverkehr nicht verhalten!“ Ob sie auf fruchtbaren Boden fielen, bleibt abzuwarten. Der Angeklagte bekam mit auf den Weg, dass er die Strafe auf Antrag bei der Staatsanwaltschaft auch abarbeiten könne. Das Urteil nahm er sofort im Gerichtssaal an.