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Gerichtsprozess Mann kam mit Auto nur 500 Meter

Ein 33-Jähriger aus Tangerhütte wurde vom Stendaler Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 25.04.2017, 14:30

Stendal l Ein 33-jähriger gerichtsbekannter Mann aus Tangerhütte stand unlängst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Autos und Kennzeichenmissbrauch vor dem Stendaler Amtsgericht. Als Sanktion für die laut Urteil tateinheitlich begangenen Delikte muss der Angeklagte 1200 Euro Geldstrafe zahlen.

Zur Tatzeit unter Bewährung stehend, ist er am frühen Abend des 7. August vorigen Jahres von der Polizei in der Straße der Jugend am Steuer eines BMW erwischt worden. „Ja, ist klar. Eine Rechtfertigung habe ich nicht“, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Gerichts, ob die Tatvorwürfe zutreffend seien.

Er hätte den Wagen wenige Tage zuvor für 350 Euro gekauft. „Warum, wenn Sie doch keine Fahrerlaubnis haben?“, fragte Richter Thomas Schulz. Die war dem Angeklagten nämlich 2014 im Rahmen eines anderen Verfahrens entzogen worden, wie er kleinlaut einräumte.

Die Kaufgelegenheit sei aber so günstig gewesen. Bis er wieder eine Fahrerlaubnis hätte, sollte der BMW in der Garage stehen, bekam Richter Schulz zur Antwort. „Und warum stand der Wagen dann nicht in der Garage?“. Da hätte er ihn doch hinbringen wollen, als er erwischt wurde, antwortete der 33-Jährige mit gesenktem Kopf. Knapp 500 Meter sei er nur gefahren, etwa zwei Kilometer sollten es insgesamt bis zur Garage sein. Das von der Polizei am BMW vorgefundene „entstempelte“ Kennzeichen gehörte einst zu einem VW-Golf. Den hatte der Angeklagte mal besessen und abgemeldet.

Ein unbeschriebenes Blatt ist der 33-Jährige wahrlich nicht. 1999 ist er erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Viele Gesetzesverstöße folgten. 21 Einträge hat der zurzeit arbeitslose Saisonarbeiter in seinem Strafregister. Darunter ist auch mehrfach der Gebrauch von nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugen. Letztmalig ist er im Vorjahr wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

„Jetzt muss aber Schluss sein. Egal, was noch kommt, das nächste Mal gibt es eine Freiheitsstrafe – nicht unter sechs Monaten“, sagte Richter Schulz im Urteil, mit dem er der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer „deutlichen Geldstrafe“ von 1200 Euro folgte.

Werde er erneut straffällig, sei auch noch die laufende Bewährung „futsch“. Die werde wahrscheinlich sowieso um ein Jahr verlängert. Das sei die „allerletzte Chance“. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an. Seine Bewährungshelferin gab außerhalb der Verhandlung an, dass die Bewährung für den 33-Jährigen nach einem eher holprigen Start jetzt sehr gut laufe.